Sonntag9. November 2025

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„Endlich klare Verhältnisse“

„Endlich klare Verhältnisse“
(Tageblatt-Archiv/Isabella Finzi)

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In einer Stellungnahme begrüßt das LSAP-Gemeindeforum das Gesetz bezüglich der Kirchenfabriken und stellt fest: "Endlich klare Verhältnisse."

Als erste Regierungspartei nahm letzte Woche die LSAP Stellung zur v.a. durch innerkirchliche Unstimmigkeiten befeuerten Polemik um die Kirchenfabriken (Link). Dies via den „Gemengeforum“, den Zusammenschluss sozialistischer Gemeinderäte. Dieser begrüßt „endlich klare Verhältnisse.“

Warten auf den Staatsrat

Vergangene Woche wurde der vorgeschlagene Gesetzestext in der zuständigen Parlamentskommission für innere Angelegenheiten vorgestellt. Vorsitzender dieser Kommission ist LSAP-Präsident Claude Haagen. Die CSV habe eine Reihe von Fragen gehabt, so der Parlamentarier, auch natürlich wegen des umstrittenen Datums vom 1. Oktober zur Angabe der Besitzverhältnisse der Kultusgebäude. Innenminister Dan Kersch stellte noch einmal klar, dass dieses nicht verbindlich sei.
Auch Haagen hält allerdings fest, dass es gut wäre, wenn Parlament und Staatsrat so früh wie möglich endgültige Listen hätten.
Was den Fortgang der Arbeiten angeht, so würde man nun zunächst das Gutachten des Staatsrats abwarten.
Claude Haagen ist ebenfalls Bürgermeister von Diekirch und somit direkt „betroffen“. In Diekirch gibt es die aktuelle Dekanatskirche sowie die vorherige, und eine Kirchenfabrik. Aus Rücksicht auf die laufenden Gespräche wollte Haagen diese nicht kommentieren.
Beim Sachverhalt, um den es zwischen Gemeinden und Kirchenfabriken geht – Klärung der Besitzverhältnisse –, ist der Stand in Diekirch folgender: Besitzurkunden gibt es für beide Kirchen nicht. Laut Kataster könnte derweil die aktuelle Kirche eher der Gemeinde und die alte der Kirchenfabrik gehören. clc

Das Gemeindeforum weist darauf hin, dass seit Jahren „ein politischer Konsens über Parteigrenzen hinweg“ bestehe, dass die Kirchenfabriken beruhend auf über 200 Jahre alten napoleonischen Dekreten nicht mehr der Realität entsprechen würden. Die Pressemitteilung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Motion des Parlaments vom 7. Juni 2011, die die Regierung im Hinblick auf alle Religionen zu Anpassungen und Reformen auffordert. Der damalige Kultusminister François Biltgen gab daraufhin einen Expertenbericht in Auftrag, um den Ist-Zustand der Relationen zwischen Kirchen und Staat zu analysieren sowie Vorschläge für deren zukünftige Gestaltung zu machen. Dieser Bericht, 132 Seiten stark, wurde im Oktober 2012 vorgelegt.

„Vor allem fair“

„Wenig Verständnis haben die Mitglieder des Gemeindeforums für die Reaktionen einzelner CSV-Vertreter, die die Rolle der eigenen Partei in diesem Prozess offenbar vergessen haben. Es ist wohl richtig, dass die Expertengruppe 2012 verschiedene Optionen aufgezeigt hatte, wie kirchliche Gebäude in Zukunft verwaltet werden könnten, das Erzbistum hat jedoch der Idee einer zentralen Verwaltung aller katholischer Kirchen den Vorzug gegeben“, heißt es dann weiter in der Mitteilung der sozialistischen Gemeindevertreter. Auch Innenminister Dan Kersch hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Idee eines zentralen Fonds zur Verwaltung, wie er nun im Gesetzesvorschlag vorgesehen ist, von der katholischen Kirche Luxemburgs selbst gekommen sei.

Diesen Wunsch habe die Regierung respektiert, unter der Bedingung, dass dann die Besitzverhältnisse geklärt werden müssten und im Anschluss der jeweilige Besitzer für den Unterhalt der Gebäude aufkommen müsse.
Das stellt die LSAP-Mandatsträger zufrieden, ebenso wie die restlichen Aspekte des Textes. Deshalb hofft das Gemeindeforum „auf eine schnelle Annahme des Gesetzprojektes, denn es sorgt für Klarheit und Transparenz. Und es ist vor allem fair, sowohl für die Gemeinden als auch für die katholische Kirche“.

„Application confuse“ und „dysfonctionnements“

Ein kurzer Blick in den erwähnten Expertenbericht was den Ist-Zustand angeht – betreffend Änderungsvorschläge haben die Voraussetzungen ja bekanntlich geändert mit einer Regierung, die die Trennung von Kirche und Staat vorantreibt –, hält bezüglich der Kirchenfabriken wenig Gutes fest. „Outre leur terminologie vieillie, ils présentent des lacunes importantes, évidentes notamment dans l’organisation de la comptabilité des fabriques et de leur contrôle. Le caractère automatique des interventions communales en faveur des fabriques et des bâtiments ecclésiastiques pose aujourd’hui question en termes de bonne gouvernance“, heißt es u.a.

Die zugrunde liegenden juristischen Prinzipien wären im 21. Jahrhundert überholt, und die Anwendung des Dekrets von 1809 wäre nicht kohärent („application confuse“). Das Dekret wäre zudem nie reformiert worden, und daraus seien auch einige „dysfonctionnements“ entstanden.