Samstag25. Oktober 2025

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Eine Blume als Garantie für den Verbraucher

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LUXEMBURG - Bereits vor rund 20 Jahren hatte die EU beschlossen, ökologische Produkte anhand eines Siegels besonders hervorzuheben. Seitdem dient das Blumen-Logo dem Verbraucher als Orientierungshilfe.

Nun wurden die Regeln für Vergabe, Anwendung und Funktionsweise überarbeitet und verbessert. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuerungen in luxemburgisches Recht liegt vor.

(Un-)Bekannt

Die Bekanntheit des EU-Umweltzeichens nimmt zu. Bei einer EU-weiten Erhebung im Jahre 2006 hatten lediglich 11 Prozent der Befragten bereits von dem Zeichen gehört und dessen Bedeutung gekannt. 2009 stieg der durchschnittliche Bekanntheitsgrad bereits auf 40 Prozent.

Produktgruppen

Mit dem EU-Ecolabel können folgende Produktgruppen gekennzeichnet werden:
– Allzweck- und Sanitärreiniger
– Außenfarben und -lacke
– Beherbergungsbetriebe
– Beläge aus Holz
– Bettmatratzen
– Bodenbeläge
– Bodenverbesserer
– Campingdienste
– Elektro-, Gasmotor oder Gasabsorptionswärmepumpen
– Fernsehgeräte
– Handgeschirrspülmittel
– Holzmöbel
– Hygienepapier
– Innenfarben und -lacke
– Kopierpapier und grafisches Papier
– Kultursubstrate
– Lichtquellen
– Maschinengeschirrspülmittel
– Notebooks
– Schmiermittel
– Schuhe
– Seifen, Shampoos und Haarspülungen, -kuren
– Textile Bodenbeläge
– Textilien
– Tischcomputer
– Waschmittel

Das EU-Ecolabel wurde im Jahre 1992 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. War zunächst nur die Kennzeichnung von Produkten vorgesehen, so besteht seit dem Jahre 2000 auch die Möglichkeit, Dienstleistungen mit dem EU-Ecolabel zu kennzeichnen.

Die Vergabe erfolgt an Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als Vergleichbare. Mit dem EU-Öko-Siegel soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, umweltfreundlichere und gesündere Produkte und Dienstleistungen identifizieren zu können.

27 EU-Mitgliedstaaten

Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über Elektrogeräte, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen (s. Kasten). Ausgeschlossen von der Vergabe sind zum jetzigen Zeitpunkt Nahrungsmittel, Getränke, Arzneimittel und medizinische Geräte. Das EU-Ecolabel ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein anerkannt.

Mittlerweile tragen europaweit mehr als 20.000 Produkte und Dienstleistungen aus den verschiedenen Kategorien die stilisierte Blume. Mit zunehmender Verbreitung nimmt auch die Bekanntheit des EU-Umweltzeichens zu (s. kleinen Kasten).

Ablösung

Im November 2009 hat die EU die neue Verordnung EG 66/2010 über das EU-Umweltzeichen verabschiedet, die damit das ursprüngliche aus dem Jahr 1992 stammende und 2000 überarbeitete Reglement ablöst. Ziel der Verordnung, die nun in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist es, die Wirksamkeit des Zeichens zu verbessern und seine Anwendung zu vereinfachen. So wurden u.a. die Kriterien für Produkte und Dienstleistungen mit großen Auswirkungen auf die Umwelt präzisiert und die Zahl der potenziellen Produkte erweitert.

Auch fördert die Neuregelung eine Harmonisierung und Kooperation mit nationalen und internationalen Umweltzeichen. Die EU hat außerdem die Gebühren, vor allem die Jahresgebühr für die Zeichennutzung, erheblich gesenkt, womit die Zeichennutzung attraktiver werden soll.

Gebühren

Wie dem Gesetzentwurf, den der zuständige delegierte Nachhaltigkeitsminister Marco Schank am vergangenen 29. März im Parlament deponierte, zu entnehmen ist, fallen bei Einreichen des Antrags entsprechend der Größe des Unternehmens Gebühren zwischen 200 und 1.200 Euro an. Bei Klein- und Mittelbetrieben kann die Gebühr 600 Euro, bei Mikrounternehmen 350 Euro nicht überschreiten. Einen „Rabatt“ von 20 Prozent gibt es dann, wenn der Antragsteller im „Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Betriebsprüfung“ EMAS der europäischen Union registriert ist oder aber die ISO- 14001-Norm erfüllt. Zusätzlich zu diesen Gebühren fällt bei einer Kennzeichnung mit dem Ecolabel ein jährlicher Beitrag von 350 bis 1.500 Euro an.

Diverse Anforderungen

Um das auf Freiwilligkeit basierende Öko-Siegel für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erlangen, müssen diverse Anforderungen erfüllt werden. Es kann von Herstellern, Importeuren, Dienstleistern, aber auch Händlern bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle angefragt werden. Mit dem Antrag, der in Luxemburg an das zuständigen Nachhaltigkeitsministerium zu richten ist, sind die entsprechenden Nachweise für die jeweiligen Anforderungen der Produkt- und Dienstleistungsgruppen vorzulegen. Auf die Einhaltung der Kriterien überprüft wird, wie im Gesetzentwurf festgehalten, von der Umweltverwaltung. Diese kann mit der Überprüfung auch die wissenschaftlich und technisch kompetenten Drittpersonen betrauen.

Gleichzeitig soll mit dem neuen Gesetz eine beratende Kommission geschaffen werden, deren Aufgabe es ist, die Prüfungen der Umweltverwaltung zu begutachten. Zusammengesetzt wird der Ausschuss aus Vertretern der im Einzelfall betroffenen Ministerien und Verwaltungen. Nötigenfalls können auch hier Experten zu Rate gezogen werden.