Ein „adäquates Leben“ im Alter

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Die OGBL- Pensoniertenabteilung organisierte dieser Tage eine Studientagung im Bildungszentrum der Arbeitnehmerkammer in Remich. Zentrale Themen waren unter anderem die finanzielle Situation des Rentensystems und Engpässe in den Notaufnahmen, von denen vor allem ältere Menschen betroffen sind.

Zu Beginn der Veranstaltung kritisierte der Präsident der Pensioniertenabteilung des OGBL, Henri Kremer, den seit einigen Jahren stattfindenden Abbau des luxemburgischen Sozialstaats und dessen Auswirkungen auf Rentner.
Diese machen sich insbesondere in Form der durch das Pensionsreformgesetz aus dem Jahr 2012 erwirkten Änderungen am Rentensystem bemerkbar, die zu einer Degradation der Renten geführt haben.

Deswegen stellte Kremer dann auch die Frage in den Raum, ob „Leute, die ihr ganzes Leben über gearbeitet und Sozialabgaben geleistet haben, etwa kein Recht darauf haben, im Alter ein adäquates Leben zu führen und nicht in Altersarmut abzurutschen“. Nico Wennmacher, Präsident des Sektors Pensionierte beim Landesverband der „Fédération nationale des cheminots, travailleurs du transport, fonctionnaires et employés luxembourgeois“ (FNCTTFEL), pflichtete Kremers Kritik bei. „Wir müssen uns gegen den Sozialabbau wehren“, so Wennmacher.
Dass Luxemburgs Rentenkassen momentan aus finanzieller Sicht gut dastehen und es deswegen eigentlich gar keiner Sparmaßnahmen bedürfe, belegte der Vortrag von Sylvain Hoffmann mit dem Titel „Zukunft des Pensionswesens und ‚Ajustement’“.

Keine niedrigeren Renten

Diesem zufolge seien die aktuellen Finanzreserven der Pensionskasse nämlich gut viermal so groß wie ihre Jahresausgaben. Und auch wenn man die Entwicklung des Rentensystems in den kommenden Jahren weiterhin im Auge behalten müsse, da – unter der Voraussetzung, dass das Rentensystem so bestehen bleibt wie bisher – ab 2023 Defizite auftreten könnten, seien Rentenkürzungen nicht notwendig, um diesen entgegenzuwirken.

Stattdessen wäre laut Hoffmann beispielsweise eine Erhöhung der Einzahlungen in die Rentenkasse mit gleichzeitiger Aufhebung von deren Höchstgrenze überlegenswert – was zusammen mit der Einführung einer Maximalrente dem bewährten Solidaritätsprinzip des Rentensystems gerecht werden würde. Passend dazu könne man eine Solidaritätssteuer erheben, die auch von Unternehmen gezahlt werden müsste.

Im Anschluss an Hoffmanns Beitrag erläuterte die Ministerin für Chancengleichheit und Gesundheit, Lydia Mutsch, inwiefern die Regierung künftig Unfallnotdienste entlasten will.

Insbesondere ältere Menschen müssten nämlich momentan teilweise mit durchschnittlich vier bis fünf Stunden Wartezeit rechnen.

Vier bis fünf Stunden Wartezeit

Um dem entgegenzuwirken, soll unter anderem ab Oktober eine Smartphone-App zur Verfügung gestellt werden, mithilfe derer sich bei einem Notfall herausfinden lässt, ob noch irgendwo in der Umgebung eine Arztpraxis offen ist, in der sich medizinische Hilfe ersuchen lässt.

So soll, zusätzlich zu den Angeboten der „Maison médicales“, den Notaufnahmen einiges an Arbeitsaufwand abgenommen werden.

Dazu will die Regierung Mutsch zufolge die Situation in den Unfallnotdiensten selbst verbessern. Hierfür werden im Augenblick im Rahmen eines noch bis Oktober andauernden Audits die Abläufe in diversen Notfallaufnahmen im Land analysiert, um so die Ursachen für deren Überfüllung herauszufinden und besser bekämpfen zu können.
Zuletzt unterstrich die Gesundheitsministerin dann noch einmal, dass jeder Versicherte, unabhängig von dessen sozialem Status oder Herkunft, freien Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgungen erhalten soll – eine Forderung, die so auch von der Pensioniertenabteilung der OGBL in ihrer abschließenden Tagesresolution zur Studienkonferenz geteilt wurde.