Die Krux mit dem Sanitätsschein

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In der Notdienstverwaltung herrscht Personalmangel. Deshalb wurden die Zugangsbedingungen gelockert. Vorrang haben unter anderem Soldaten - aber nur wenn sie den Sanitäterschein haben.

Seit 2009 stellt der Luxemburger Staat hauptberufliche Mitarbeiter bei der nationalen Notrufzentrale (Services de secours) ein. Die Kanditaten müssen mindestens eine 11e des technischen Sekundarunterrichts absolviert haben oder im Besitz eines CATP (certificat d’aptitude technique et professionnelle) sein. Um Kandidat für die ausgeschriebene Stelle zu werden, müssen die Anwärter des Weiteren die Sanitäter-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Notrufverwaltung leidet unter Personalmangel. In letzter Zeit seien mehrere Armeemitglieder als Sanitäter beim Notruf eingestellt worden, so der CSV-Abgeordnete Léon Gloden. Diese Soldaten hätten aber angeblich nur die 9e des technischen Sekundarunterrichts absolviert. Der Parlamentarier will wissen, ob der Vorrang der Militärmitglieder bei der Rekrutierung im öffentlichen Dienst auch gilt, wenn die für den Posten notwendigen Zertifikate und Diplome nicht vorliegen.

Bedingungen

In seiner Antwort bestätigt Innenminister Dan Kersch, dass für die Notrufzentrale Stellen ausgeschrieben wurden. Um Kandidat für einen Posten der sogenennten „Karriere C“ zu werden muss man mindestens im Besitz eines CATP sein. Er betont aber, dass die Soldaten bei der Rekrutierung für einen Job nicht bevorzugt behandelt werden. Für sie gelten die selben Bedingungen, wie für die zivilen Kandidaten.

Ihre Einstellung sei im großherzoglichen Reglement von 2004 genau geregelt, erörtert Kersch. Darin ist vermerkt, dass Armeemitglieder, die mindestens 36 Monate Dienst geleistet haben, Vorrang bei Stellenausschreibungen für die unteren Laufbahnen des öffentlichen Dienstes gegenüber den anderen Bewerbern haben. Dieses Privileg wurde auch bei Stellenausschreibungen in der Notdienstverwaltung angewandt.

Der Minister erklärt weiter, dass die Ausbildung des Sanitäters nicht als CATP anerkannt wird. So wurden zwischen 2010 und 2014 Personen eingestellt, die ein CATP in einer anderen Disziplin hatten oder die mindestens fünf Jahre Sekundarstudien aufweisen konnten. Um dem Personalmangel in der Verwaltung entgegenzuwirken sei damals beschlossen worden ebenfalls Personen zu akzeptieren, die während nur drei Jahren den technischen Sekundarunterricht besucht haben. Sie wurden aber in eine andere Karriere eingestuft (B1). Die Kandidaten, die 2010 eingestellt wurden verpflichteten sich des Weiteren in den zwei darauffolgenden Jahren den Sanitäter-Schein zu machen, sonst würde ihr Arbeitsvertrag aufgelöst. Die 2014 rekrutieren Mitarbeiter mussten den Schein schon in der Tasche haben, so der Minister.