/ Deutschland muss AKW-Besitzer entschädigen

(Jean-claude Ernst)
Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach müssen die Konzerne für Reststrommengen entschädigt werden, die ihren Meilern beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden.
Auch für Investitionen, die während der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt wurden, werden laut Urteil unter Umständen Entschädigungen fällig. Um die Ansprüche der Konzerne zu regeln, müsse der Gesetzgeber bis Juni 2018 eine gesetzliche Regelung verabschieden, verlangte das Bundesverfassungsgericht.
Zugleich stuften die Richter die Entscheidung für den beschleunigten Atomausstieg grundsätzlich als verfassungsgemäß ein: „Der Gesetzgeber durfte auch ohne neue Gefährdungserkenntnisse den Reaktorunfall in Fukushima zum Anlass nehmen, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt den Ausstieg aus der Kernenergie zu beschleunigen.“ Die Bundesregierung hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima unter anderem die sofortige Abschaltung einiger Akw verfügt.