Deutscher IS-Terrorist muss ins Gefängnis

Deutscher IS-Terrorist muss ins Gefängnis
(dpa)

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Er habe immer hinten gestanden und nie geschossen, hat der Deutsche Kreshnik B. im Gericht beteuert. Für seinen Einsatz als Mitglied der Terrormiliz IS muss er nun mehrere Jahre in Haft.

Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist ein junger Mann in Frankfurt zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der heute 20-Jährige im Juli 2013 nach Syrien gereist war, um mit dem IS gegen das Assad-Regime zu kämpfen. Der Staatsschutzsenat verhängte eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Vorsitzende Richter betonte, er sehe die Gefahr, dass sich Kreshnik B. erneut von Hasspredigern verführen lasse. „Der Angeklagte war aber nicht für seine Einstellung oder Verführbarkeit, sondern für seine Tat zu bestrafen“, sagte er.

Der Angeklagte Kreshnik B. wird am 05.12.2014 zur Urteilsverkündung in einem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main gebracht. (Bild: dpa)

Zuvor hatten sich Staatsschutzsenat, Bundesanwaltschaft und Verteidigung auf ein Strafmaß von dreieinviertel bis viereinviertel Jahren Jugendstrafe geeinigt, sollte der Angeklagte aussagen. Der ursprüngliche Anklagepunkt, eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben, wurde fallen gelassen.

Nie auf Menschen geschossen

Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte im Prozess gestanden, in Syrien auch an Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben. Er habe zwei Treueeide auf den IS geschworen, sei am Sturmgewehr ausgebildet worden und habe eine Ausbildung als Scharfschütze angestrebt. Er sei bei zwei Kampfeinsätzen dabei gewesen, habe aber nicht auf Menschen geschossen. Bei seiner Rückkehr vor knapp einem Jahr war der Frankfurter am Flughafen festgenommen worden, er saß seither in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hatte auf die höchste Strafe plädiert, die nach der Vereinbarung möglich war, die Verteidigung dagegen auf die niedrigst mögliche. Das Gericht entschied sich für ein Strafmaß genau in der Mitte dieser Forderungen.

IS-Prozess in Stuttgart

Der IS hat in Teilen Iraks und Syriens ein islamistisches Terrorregime errichtet und unter anderem mit der Enthauptung westlicher Geiseln weltweites Entsetzen ausgelöst.

Der Frankfurter Prozess war der erste zum Komplex IS, aber nicht der einzige in Deutschland. Auch vor dem Stuttgarter OLG läuft ein Verfahren wegen Mitgliedschaft und Unterstützung des IS. Drei Männer im Alter von 24 bis 38 Jahren sind dort angeklagt. In Düsseldorf gibt es eine Anklage gegen zwei Frauen und einen Mann wegen Unterstützung des IS. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Konflikten in Syrien und dem Irak nach eigenen Angaben in rund 40 Verfahren – oft mit mehreren Beschuldigten – wegen des Verdachts der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung.