Die Unfallversicherung wurde 1903 in Luxemburg gegründet. Finanziert wird sie über Patronatsbeiträge, die je nach Sparte und Risiko unterschiedlich hoch sind. Entschädigt werden bei Unfällen und Wegeunfällen neben den Beschäftigten des Privatsektors auch die Angestellten des öffentlichen Dienstes.
Die Gesetzesvorlage, welche die bestehende Gesetzgebung abändern soll, fusst auf dem Solidaritätsprinzip, so Sozialversicherungsminister Mars Di Bartolomeo. Diverse Arbeitgeber, wie die Versicherungsgesellschaften, Banken, Studienbüros usw. zahlen einen Beitrag von nur 0,45 Prozent, weil ihr Beruf als „nicht gefährlich“ eingestuft wurde. Der Beitrag anderer Berufe, wie die Dachdecker und die Baufirmen ist jedoch erheblich höher und liegt zwischen 2,39 und 6 Prozent.
Dieses System belaste vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, erklärte der Minister in einer Rede.
1,25 Prozent für alle
Die Gesetzesvorlage sieht vor, die verschiedenen Beitragshöhen durch eine einzige zu ersetzen. Alle Arbeitgeber sollen jetzt einen Beitrag von 1,25 Prozent zahlen. Die Gesetzesvorlage sieht des Weiteren vor, die Unfallversicherung auf behinderte Arbeitnehmer zu erweitern. Bis jetzt waren nur Personen unfallversichert, die in einer Behindertenwerkstätte arbeiten.
Die Gesetzesvorlage wurde einstimmig angenommen, trotz der Erhöhung der Ausgaben für Staat und Gemeinden. Denn seit Mai dieses Jahres gilt für den öffentlichen Dienst kein Spezialregime mehr. Bis Mai profitierten die Beamten des öffentlichen diensten von den Dienstleitungen der Unfallversicherung, ohne jedoch eine Gegenleitung erbringen zu müssen. Die Einführung einer harmonisierten Beitragshöhe bedeutet Mehr ausgaben für den Statt von 20,6 Millionen Euro. Die Gemeinden müssen 2,6 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgaben rechnen.
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