Burkini: Mal erlaubt, mal verboten

Burkini: Mal erlaubt, mal verboten
(AFP/Fethi Belaid)

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In den einzelnen Gemeinden Luxemburgs gelten zum Teil ganz unterschiedliche Regeln bezüglich der Burkinis.

Seit dem vergangenen Wochenende stehen die Burkinis nicht nur in Frankreich im Fokus der Aufmerksamkeit. Die Ganzkörperbadeanzüge wurden in mehreren Badeorten verboten. Das Tageblatt hat nachgefragt, welche Bekleidung in den Schwimmbädern und auf den Seestränden in Luxemburg erlaubt ist. In Luxemburg gibt es, genau wie in Frankreich, keine nationale Regelung, die das Tragen von Burkinis regelt. Die einzelnen Gemeinden und Schwimmbäder sind hier gefordert, ihre eigenen Vorschriften auszuarbeiten.

In Esch grundsätzlich verboten

Die hauptstädtische Coque hat keine speziellen Vorschriften, was Ganzkörper-Schwimmbekleidung angeht. Wer einen Badeanzug, ob lang oder kurz, trägt, darf hier schwimmen, erklärte ein Verwaltungsmitarbeiter. Zu problematischen Situationen sei es noch nicht gekommen.

Auch am „Wämper Séi“ in der Gemeinde Weiswampach gibt es keine genauen Bekleidungsvorschriften, bestätigte eine Verantwortliche gegenüber dem Tageblatt. Hier sind Burkinis sowie lange Shorts oder Ähnliches erlaubt.
An den Baggerweihern in Remerschen gelte das allgemeine Vermummungsverbot, erläuterte ein Verantwortlicher der Kommune Schengen.

Im Artikel 64 des sogenannten Polizeireglements heißt es: „Il est défendu à toute personne de paraître dans les rues, places et lieux publics à visage couvert ou cagoulée, excepté pendant la période de carnaval.“ Lange Schwimmbekleidung ist demnach hier erlaubt, lediglich das Gesicht muss sichtbar sein.
Im Escher Schwimmbad „Les Bains du parc“ sind Burkinis sowie lange Shorts hingegen grundsätzlich verboten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Freitagsausgabe des Tageblatt.