Brüssel nimmt Frankreich in Schutz

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(dpa-Archiv)

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Im italienisch-französischen Grenzstreit über tunesische Flüchtlinge hat die EU-Kommission Frankreich in Schutz genommen. Es verstoße nicht gegen EU-Recht.

„Die Mitgliedsstaaten können in außergewöhnlichen Situationen solche Grenzkontrollen machen“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Montag in Brüssel. Dies sei nach dem Schengener Abkommen zum Beispiel vorgesehen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sei. „Wann diese Gefahr eintritt, darüber entscheidet allein der Mitgliedsstaat.“

Frankreich hatte am Wochenende Züge aus Italien mit tunesischen Migranten nicht über die Grenze zwischen dem italienischen Ventimiglia und der Cote d’Azur passieren lassen. Das Thema spielt auch im französischen Vorwahlkampf zur Präsidentenwahl 2012 eine Rolle. Seit Wochen streiten Rom und Paris über das weitere Schicksal von rund 25 000 nach Italien geflüchteten Tunesiern, die mit vorläufigen Papieren vor allem nach Frankreich weiterreisen wollen.

Kein Einspruch aus Rom

Italien habe sich bislang nicht offiziell in Brüssel beschwert, sagte der Kommissionssprecher. Aus Frankreich sei ein Brief eingetroffen, in dem die Pariser Regierung über die Grenzkontrollen informiert und diese begründet. „Das werden wir nun prüfen“, sagte der Kommissionssprecher. Als Hüterin der Verträge wacht die Behörde über die Einhaltung des europäischen Rechts.

Nach dem Schengen-Abkommen zum Europa ohne Grenzkontrollen dürften tunesische Flüchtlinge aus Italien auch mit einer vorläufigen italienischen Aufenthaltserlaubnis nicht unbedingt nach Frankreich weiterreisen oder sich dort niederlassen. „Eine solche Aufenthaltserlaubnis entspricht nicht einem Visum“, betonte der Sprecher. Frankreich könne daher illegale Flüchtlinge zurückschicken.

„Kein gültiges Visum“

Ausländer dürften sich nur dann im grenzkontrollfreien Schengen-Raum frei bewegen, wenn sie über gültige Ausweispapiere verfügten, ausreichend Geld hätten, die öffentliche Sicherheit nicht gefährdeten und nicht länger als drei Monate in einem anderen EU-Land blieben. „Es ist Sache des Mitgliedsstaates, zu prüfen, ob die Kriterien für die Einreise eingehalten wurden.“