Donnerstag6. November 2025

Demaart De Maart

Breivik wegen Terrorismus angeklagt

Breivik wegen Terrorismus angeklagt

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Der Norweger Breivik hat zugegeben, 77 Menschen getötet zu haben - betrachtet sich aber nicht als schuldig. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun wegen Terrorismus angeklagt. Breiviks Tat sei beispiellos.

Wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes muss sich der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ab Mitte April vor Gericht verantworten. Die Staatsanwälte erhoben am Mittwoch offiziell Anklage gegen den 33 Jahre alten Norweger, der für den Tod von 77 Menschen verantwortlich gemacht wird.

Am 22. Juli 2011 soll er eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und anschließend gezielt Jugendliche in einem Feriencamp auf der Insel Utoya erschossen haben. 77 Menschen starben, Hunderte wurden verletzt.

Attentäter wollte Angst verbreiten

Der Täter wollte Angst in der Bevölkerung verbreiten, daher seien beide Verbrechen als Terrorakte zu werten, sagten die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden. „Der Angeklagte hat ein sehr ernstes Verbrechen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß in der heutigen Zeit in unserem Land begangen“, heißt es in der Anklageschrift. Die Anwälte wollen die Höchststrafe von 21 Jahren Haft fordern. Die Hauptverhandlung soll am 16. April beginnen.

Die veröffentlichte Anklageschrift nennt alle 77 Todesopfer und 40 weitere Menschen, die bei dem Anschlag mit einer selbstgebauten 950-Kilo-Bombe oder durch Schüsse schwer verletzt wurden. Rund alle rund 600 bis 800 Betroffenen des Verbrechens zu nennen, hätte jedoch einen „sehr langen Prozess“ verursachen können – deswegen habe man darauf verzichtet, erklärten die Anwälte.

Breivik blieb ruhig

Nach Angaben seiner Anwälte reagierte Breivik, der seine Tat gestanden hatte, ruhig, als ihm die Anklageschrift vorgelesen wurde. Bei Anhörungen in Februar hatte sich Breivik nicht schuldig bekannt. Er gab an, er habe aus Selbstverteidigung gehandelt und habe die Regierung für ihre Einwanderungspolitik bestrafen wollen.

Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte Breivik für unzurechnungsfähig erklärt. Nach dem Willen der Osloer Richter soll der Geisteszustand des Attentäters nun ein zweites Mal untersucht werden.

Breiviks Anwalt, Geir Lippestad, teilte mit, Breivik sei „sehr enttäuscht“ über die Möglichkeit, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden. „Er will zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, weil er sich als verantwortlich betrachtet.“