Samstag25. Oktober 2025

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Bei Verdachtsfällen Briefe geöffnet

Bei Verdachtsfällen Briefe geöffnet
(dpa)

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Telefone abhören und heimlich Briefe lesen, waren nicht nur im Ostblock üblich. Diese Methoden wurden scheinbar auch in Luxemburg, seit der Gründung des Geheimdienstes 1960 praktiziert.

Wurde in Luxemburg über Jahrzehnte das Postgeheimnis verletzt? Ja, sagt eine Person, welche für den Geheimdienst gearbeitet hat. Zur Zeit des Kalten Krieges wurden demnach Briefe und sogar Pakete aus dem ehemaligen Ostblock gezielt nach Informationen zum Teil illegal geöffnet, bestätigt die Person gegenüber Tageblatt.lu

Jahrzehnte wurden Briefe und Pakete aus dem normalen Postverkehr herausgefiltert und von Geheimdienstlern ausgewertet. Besonders Postsendungen aus und in Richtung Osteuropa interessierten die Schlapphüte. „Wir suchten nach Ansatzpunkten einer möglichen Spionage gegen uns,“ erklärt die Person. Das Ziel war damals klar definiert: Mögliche Spionagenetze finden und geheimdienstliche Aktivitäten aus dem Osten zu überführen.

Einfach weggeschmissen

Um wie viele Postsendungen es sich dabei handelte, bleibt im Dunkeln. „Wir sortierten nach bestimmten Merkmalen aus. Gab es einen Verdacht wurde die Postsendung geöffnet, eine Kopie angefertigt und anschließend alles wieder verschlossen.“ Wie das für den Geheimdienst interessante Material geöffnet wurde, bleibt ein Geheimnis. Wenig später landete alles wieder im normalen Postkreislauf, oder auch nicht. „Es wurden teilweise Briefe, die beim Öffnen beschädigt wurden, einfach weggeschmissen,“ erzählt die Person.

„Zum Teil trugen wir Handschuhe, damit wir an Briefen und Paketen keine Spuren hinterließen. Und wir waren dabei nicht alleine,“ sagt die Person: Neben Postbeamten sollen demnach auch Leute von der Douane und von der Polizei involviert gewesen sein. Die Kopien der Briefe wurden abgelichtet und als Mikrofilm bearbeitet und bestimmten Inhalten zugeordnet. „Andere Kollegen haben damals auch Telefongesprächen abgehört und den Inhalt an andere Dienste im Ausland weitergereicht.“

Enormer Leistungsdruck

In der Luxemburger Verfassung steht: Art. 28. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich – mehr nicht. Um Post-Überwachung irgendwie auf halbwegs legale Beine zu stellen, floss 1982 in den „Code d’Instruction Criminelle“ der Artikel 88-2 ein. Darin sind bei Verdachtsfällen Kontrollen möglich. Sie müssen allerdings von mehreren Instanzen abgesegnet werden. Zudem muss die Direktion der Post informiert werden.

„Die wenigsten Menschen im Land wissen, wie weit die Überwachung damals in Luxemburg ging. Wir waren nur wenige Mann, hatten aber viele Möglichkeiten. Allerdings war der Leistungsdruck enorm,“ schildert die Person. Besonders die US-Dienste wollten Anfang der 80’er Jahre so viele Informationen wie möglich über Bürger und Diplomaten aus der ehemaligen Sowjetunion. Hier waren uns jedoch alleine schon aus personaltechnischen Gründen die Hände gebunden.

Zu den aktuellen Ereignissen schweigt die Person. Sie sagt nur: „Beim SREL gab und gibt es offensichtlich immer noch Menschen, die eigene Vorstellungen davon haben, nach was man so alles suchen soll und darf, obwohl die Gesetzgebung inzwischen klarer geworden ist.“