Auf dem Weg zum gläsernen Patienten?

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Die elektronische Gesundheitsakte DSP („Dossier de soins partagé“) spaltet die Gemüter.

Was ist das DSP?
Das DSP („Dossier de soins partagé“) ist eine elektronische Gesundheitsakte. Medizinische Daten eines Patienten werden auf ihr gespeichert. Verwaltet wird das DSP vom Patienten selbst oder einem Gesundheitsdienstleister, wie beispielsweise dem Referenzarzt.

Welche Informationen befinden sind im DSP?
Laut der staatlichen „Agence eSanté“ enthält die elektronische Patientenakte „Informationen, die jeder Leistungserbringer des Gesundheitswesens für relevant hält, um die Kontinuität der medizinischen und pflegerischen Behandlung zu gewährleisten.

Ist das DSP für jeden Bürger verpflichtend?
Das Gesundheitsdossier wird von der Regierung empfohlen und automatisch für jede Person mit einer Matrikelnummer der „Caisse nationale de santé“ erstellt. Jeder Bürger hat der „Agence eSanté“ zufolge aber das Recht, seine Akte schließen zu lassen.

Wie wird die Sicherheit der Daten gewährleistet?
Laut der „Agence eSanté“ werden die Informationen gesichert übertragen und verschlüsselt gespeichert. Des Weiteren ist eine Authentifizierung der Benutzer erforderlich, um die Informationen des Patienten zu speichern, zu lesen oder abzurufen. Ein einmaliges Passwort beziehungsweise eine nationale professionelle Karte sind nötig.

Wer hat Zugang zum DSP?
Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte geschieht prinzipiell im Rahmen einer therapeutischen Behandlung.
Jeder Leistungserbringer, der einen Patienten betreut, kann Zugriff auf die für die Behandlung relevanten Daten im DSP des Patienten haben. Der Patient hat die Möglichkeit, den Zugriff auf seine Gesundheitsakte und die Zugriffsrechte auf seine medizinischen Daten selbst zu verwalten. Zudem kann der Patient zu jeder Zeit sehen, wer Zugriff auf seine Akte hatte.

Was ist mit Interoperabilität gemeint?
Bei der medizinischen Versorgung spielt die Interoperabilität eine bedeutende Rolle. Gemeint ist die Möglichkeit, dass sich mehrere Akteure austauschen können und über die gleichen medizinischen Informationen verfügen. So soll eine größtmögliche Kontinuität bei der Patientenversorgung sichergestellt werden.

Welches sind die zentralen Kritikpunkte?
Besonders Datenschützer stören sich an der elektronischen Patientenakte. Sie sehen die persönlichen Daten der Patienten in Gefahr. Sollte es einen Angriff auf die digitalen Daten geben oder sollte jemand die Informationen weiterreichen, wäre die ärztliche Schweigepflicht gebrochen. Kritiker des DSP weisen ebenfalls auf die Begehrlichkeiten von Krankenkassen, Versicherungen oder Arbeitgebern hin. So könnten die Versicherungen die im DSP enthaltenen Informationen nutzen und Risikozuschläge erheben. Arbeitgeber könnten die Einstellung eines Arbeitnehmers von dessen Akte abhängig machen.
Des Weiteren wird vor Eingabefehlern oder nicht validierten Daten gewarnt, welche unter Umständen zu falschen medizinischen Schlussfolgerungen führen könnten.

Wann wird das DSP in Luxemburg eingeführt?
Aktuell befindet sich die elektronische Patientenakte im Großherzogtum in einer Pilotphase. Die großherzogliche Verordnung, welche das DSP landesweit einführt, ist noch in Ausarbeitung. In etwa 20.000 Personen haben eine elektronische Patientenakte automatisch erhalten. Es handelt sich hierbei um Bürger mit einem Referenzarzt. Laut der „Agence eSanté“ kommen noch hunderte Personen hinzu, die freiwillig eine Patientenakte beantragt haben.