Die Zone ist zum Teil eine gesetzlich vorgesehene Kompensation für den Bau der Nordstraße. Das Gutachten des Staatsrates liegt nun vor.
Die Kosten des Projektes im Mamertal
– Bau eines Empfangszentrums in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung und dem „Service des sites et monuments nationaux“ für 5 Millionen Euro
– Vier didaktische Pfade für 200.000 Euro
– Restaurierung der Feuchtzonen und der Talebene der Mamer für 800.000 Euro
– Biodiversitätsverträge an der Oberfläche der Naturzone für 125.300 Euro während fünf Jahren
– Abholzung der Nadelhölzer für 250.000 Euro
– Investitionen in extensive Landwirtschaft für 250.000 Euro
81,3 Prozent dieses Areals bestehen aus Wald und 17,9 Prozent sind landwirtschaftliche Flächen. Von Letzteren sind bereits 358 Hektar durch Biodiversitätsverträge des Sicona mit den Landwirten abgedeckt.
Von den Wäldern gehört nur ein Bruchteil Privatleuten. Die Wälder dürfen nicht von Laub- in Nadelwälder umgewandelt werden und der Laubwald wird sich künftig frei und ohne menschliche Eingriffe entfalten können.
Entschädigungen für Landwirte
Was die landwirtschaftlichen Flächen betrifft, so liegen 102,23 Hektar in der eigentlichen Naturschutzzone und werden von 16 Betrieben genutzt. Den Betroffenen werden eine ganze Reihe von Kompensationsmaßnahmen angeboten, die sie für den künftigen Produktionsausfall entschädigen werden. Von dem Projekt betroffen sind die Gemeinden Bartringen, Kehlen, Kopstal, Lintgen, Lorentzweiler, Mamer, Mersch, Steinsel und Strassen.
Verbote in der Zone
Um den Schutz des „Mamerdall“ zu gewährleisten, wird es künftig eine ganze Reihe von Einschränkungen geben. So werden dann in der Naturschutzzone alle Terrassierungsarbeiten, aber auch Ausgrabungen oder Probebohrungen verboten sein. Auch Entwässerungsarbeiten, Eingriffe in das Bett von Mamer und Eisch, Verschmutzung der Quellen oder das Einleiten von Brauchwasser in die Bäche wird untersagt sein. Der Bau von Gebäuden ist verboten; allerdings können bestehende Immöbel ausgebaut und renoviert werden, wenn das zuständige Ministerium die entsprechende Genehmigung erteilt.
Auch am Straßen- und Wegenetz darf künftig nichts mehr verändert werden. Eine Ausnahme bilden hier die Fahrradwege, die nach Genehmigung des Ministeriums angelegt werden können.
Transport- und Kommunikationsinstallationen dürfen ebenso wenig in der Zone realisiert werden wie Energieleitungen oder Kanalrohre. Wenn an den bestehenden Einrichtungen gearbeitet wird, ist wiederum die vorherige Erlaubnis des Ministeriums notwendig.
Diese Maßnahmen sollen künftig, laut Dossier des Studienbüros Zeyen&Baumann, das Tal der Mamer zwischen Mamer („Tossebierg“) und Mersch („Kannerduerf“), das einen hohen landschaftlichen Reiz und großen ökologischen Wert hat, besonders schützen.
Wie es weiter heißt, soll neben den Schutzbestimmungen der Wasserlauf der Mamer renaturiert werden.
Die Einrichtung eines Empfangs- und Informationszentrums mit angegliedertem didaktischen Wegenetz und verschiedenen naturverträglichen Freizeitaktivitäten ist ein weiterer Aspekt des Projektes.
Trotz der Enge des Tales seien auf der Distanz von etwa 15 Kilometern zahlreiche unterschiedliche Lebensräume zu finden.
Eisvogel und Wasseramsel
Der naturnahe Verlauf der Mamer bietet den in der Region seltenen Vogelarten wie dem Eisvogel und der Wasseramsel einen günstigen Lebensraum. Der Schwarzspecht fühlt sich in den abwechslungsreichen Waldgebieten wohl; Insekten und Fledermäuse sind in großer Vielfalt vorhanden.
Das Studienbüro regt weiter an, die noch fragmentarisch erhaltenen Auwälder miteinander zu verbinden, da dieser Biotoptyp in Luxemburg selten geworden ist. Auch die vorhandenen Quellbiotope bedürfen eines besonderen Schutzes. Spezifische Farne und Moose haben sich daneben an den mehr oder weniger senkrechten Sandsteinwänden angesiedelt: Alles in allem rechtfertigen die oben erwähnten Besonderheiten demnach die Ausweisung des Naturschutzgebietes.
Der Staatsrat hat zum vorliegenden großherzoglichen Reglement wenige Einwände. Einer betrifft die fehlende Gleichbehandlung von Privatleuten und öffentlichen Stellen in dem Text.
Dies dürfte aber keine allzu große Hürde für das Reglement darstellen. Dem nachhaltigen Schutz des „Mamerdall“ steht demnach kaum etwas im Wege.
De Maart
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