JustizWegen Propaganda für den IS: In Luxemburg lebendes Paar muss ins Gefängnis

Justiz / Wegen Propaganda für den IS: In Luxemburg lebendes Paar muss ins Gefängnis
Die beiden Verurteilten müssen sich unter anderem einer Deradikalisierungstherapie bei Respect.lu unterziehen Foto: Editpress/Julien Garroy

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Ein Attentat haben sie nicht verübt, aber ausführlich Propaganda für den Islamischen Staat (IS) gemacht. Deshalb ist zwei in Luxemburg lebenden Personen der Prozess gemacht worden. Das Berufungsgericht verhängt Haftstrafen, mit teilweiser Bewährung.

K. und A., zwei zum Islam konvertierte junge Leute, die mit ihrem Kind in Luxemburg-Stadt leben, sind am Dienstag vom Berufungsgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Für K., Luxemburger, sind es 30 Monate, davon 15  auf Bewährung. Für A., seine französische Ehefrau, sind es 18 Monate, davon die Hälfte auf Bewährung. Das ist in beiden Fällen ein milderes Urteil als in erster Instanz im Dezember 2021.

Ein Attentat haben sie nicht begangen und auch nicht eindeutig dazu aufgerufen. Trotzdem gelten sie für die Justiz als Täter. Beide waren beschuldigt, auf verschiedenen sozialen Netzwerken nachweislich und sehr umfänglich Propaganda für den IS und dessen menschenverachtende Ideologie gemacht und sich dabei immer mehr radikalisiert zu haben.

In beiden Instanzen gaben K. und A. zu verstehen, dass sie einfach nur strenggläubige Muslime seien, aber keine Terroristen. Sie hätten nichts Böses bezweckt, sondern sich eingehend mit islamistischen Strömungen beschäftigt, um diese zu verstehen und sie am „wahren“ Islam zu messen. Eine Suche sei es gewesen. Das sagte auch ihr Anwalt: Als radikal könne man sie bezeichnen, wenn man ihr Tun, ihre Suche, als eine radikale Erforschung ihrer Religion, von deren Ursprüngen bis in unsere heutige Zeit, definiere, sagte er und forderte, sie von den an sie gerichteten Vorwürfen freizusprechen.

Neues Anti-Terror-Gesetz

Der Generalstaatsanwalt aber sah im Handeln der beiden eine gewisse kriminelle Energie, ein Einverstandensein mit der Ideologie des islamischen Staates und folglich auch mit deren Taten. K. und A. seien folglich zu verurteilen.

Dass auch in Berufung ein Teil ihrer Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist an Bedingungen geknüpft. Nämlich vor allem, sich einer Deradikalisierungstherapie bei Respect.lu zu unterziehen. Zudem bleiben beide während fünf Jahren unter Beobachtung. 

Es war der erste Prozess, der in Luxemburg aufgrund des neuen Anti-Terror-Gesetzes vor Gericht geführt wurde. In diesem Rahmen wurden K. und A., grob zusammengefasst, vier Vorwürfe gemacht: 1. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 2. Provokation von Terror, 3. Rekrutierung. 4. Aufruf/Aufstachlung zum Hass.

Den Verurteilten bleibt jetzt noch der Weg in Kassation.