Wahlplakate: Wenn Parteien die Sicht versperren

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In knapp einem Monat ist es so weit: Die Bürger der Luxemburger Gemeinden werden mal wieder zum Urnengang gebeten. Natürlich will jede Partei die Nase vorn haben, z.B. durch das Aufstellen einer Armee von Wahlplakaten und Schildern.

In knapp einem Monat ist es so weit: Die Bürger der Luxemburger Gemeinden werden mal wieder zum Urnengang gebeten. Natürlich will jede Partei die Nase vorn haben. Zum Beispiel durch Händeschütteln und Small Talk auf allen möglichen Gemeinde-Events. Oder durch das Aufstellen einer Armee von Wahlplakaten, Schildern und Aufklebern. Und ob National- oder Gemeindestraße – kein gut sichtbarer Platz wird dabei verschont.

Aber was manchen als „unkontrolliertes“ und „willkürliches“ Aufstellen von Massen an Hochglanzpapier vorkommt, hat tatsächlich seine Ordnung. Um Plakate aufzustellen, muss eine Partei nämlich eine offizielle Anfrage an den verantwortlichen Dienst von „Ponts et Chaussées“ schicken. Die genauen Aufstellorte müssen dort dann zwar nicht angegeben werden. Doch auch wenn das Straßenbauamt den Antrag prinzipiell bewilligt, heißt es: aufgepasst!

Alles genau geregelt

Denn mit der Einwilligung warten eine ganze Reihe an Auflagen auf die Parteien. So darf beispielsweise kein Schild an einer Autobahn aufgestellt werden. Auf einem Bürgersteig muss neben dem Plakat mindestens ein Meter für Fußgänger Platz sein. Außerdem darf die Sicht im Straßenverkehr nicht beschränkt werden.

„Jeder Straßenwärter und Streckenarbeiter hat in seinem zugeteilten Bereich ein Auge darauf, dass die Bestimmungen eingehalten werden“, erklärt Ralph Di Marco, Pressesprecher von „Ponts et Chaussées“. „Sollte eine Partei gegen eine Auflage verstoßen, machen wir sie darauf aufmerksam. Wird dann nichts unternommen, müssen die Parteien die Plakate und Schilder auf eigene Kosten entfernen.“

Nicht auf eigene Faust einschreiten

Sollte einem Verkehrsteilnehmer ein Plakat ins Auge fallen, das möglicherweise nicht korrekt aufgestellt wurde, sollte er aber besser die Finger davon lassen. Denn verrückt man ein Schild oder Plakat auf eigene Faust, stößt man es um – oder entfernt man es sogar ganz –, macht man sich strafbar, erklärt die Polizei. Denn die Wahlbeschilderung ist Privatbesitz.

Auch das Straßenbauamt warnt vor Eigeninitiative. „Wenn einem ein Schild an einer Nationalstraße auffällt, soll man es uns per E-Mail an info@pch.lu melden. Für Gemeindestraßen ist aber der Service technique der jeweiligen Gemeinde zuständig“, erklärt Ralph Di Marco.

J.C. KEMP
12. September 2017 - 22.35

Wie sagte Loriot: „Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen.“ Und er lag goldrichtig!