Fünf TodesopferTrierer Amokfahrer wegen Mordes angeklagt: „Er wollte möglichst viele Menschen töten“

Fünf Todesopfer / Trierer Amokfahrer wegen Mordes angeklagt: „Er wollte möglichst viele Menschen töten“
 Foto: dpa/Harald Tittel

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Fast auf den Tag genau fünf Monate nach der Amokfahrt eines 51-Jährigen durch die Trierer Fußgängerzone mit vielen Toten, Schwerverletzten und Traumatisierten sind die Ermittlungen beendet. Der mutmaßliche Täter ist wegen mehrfachen Mordes angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Amokfahrer von Trier angeklagt. Dem 51-jährigen Mann aus Trier wird mehrfacher Mord und versuchter Mord zur Last gelegt. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet und 24 Personen teils schwer verletzt worden. Zudem gibt es rund 300 Menschen, die psychische Verletzungen erlitten haben.

Der Beschuldigte, ein Mann aus dem Trierer Stadtteil Zewen, war kurz nach der Tat festgenommen worden. Der strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Anklageschrift fuhr der Angeschuldigte am Tattag mit der Absicht in die Fußgängerzone, „möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen“. Er sei mit seinem schweren Geländefahrzeug „wahllos und gezielt auf Passanten“ zugefahren, die arglos in der Innenstadt unterwegs gewesen seien.

Motiv des Angeklagten weiterhin unklar

Die Hintergründe des Gewaltverbrechens sind indes weiter unklar. Zum Motiv habe der Mann keine nachvollziehbare Erklärung abgegeben, sagte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. In den polizeilichen Vernehmungen habe er zu dem eigentlichen Geschehen nur rudimentäre und in Teilen widersprüchliche Angaben gemacht. Zudem habe er gesagt, sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern zu können.

Der 51-Jährige hatte bei der Amokfahrt einem Blutalkoholwert von 1,12 Promille. Der Trierer Strafrechtsprofessor Till Zimmermann sagte, um als vermindert schuldfähig zu gelten, müsse ein Wert von 2,2 Promille erreicht werden. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der zuletzt wohnsitz- und arbeitslose Mann an einer Psychose. In seinen Vernehmungen habe er realitätsfern anmutende Angaben über Geschehnisse gemacht, die ihm in seinem bisherigen Leben widerfahren seien, sagte Chef-Staatsanwalt Fritzen. Vor diesem Hintergrund habe der Mann eine angespannte Gefühlslage entwickelt, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft als Auslöser für die Tat in Betracht kommen könne.

Wann der Prozess am Trierer Landgericht beginnt, ist noch unklar. In Justizkreisen wird damit gerechnet, dass es Juli oder sogar August werden könnte. Das Verfahren dürfte auf großes öffentliches Interesse stoßen. Weil viele Zeugen und Sachverständige gehört werden, wird sich das Hauptverfahren in die Länge ziehen.

HTK
29. April 2021 - 12.22

Psychose=schuldunfähig=Therapie=Freiheit. Sagen wir,nach 10 Jahren?!