Zugverbindung nach Luxemburg beeinträchtigt

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Ein Streik nach einem Angriff auf eine Schaffnerin beeinträchtigt den Zugverkehr zwischen Metz und Luxemburg.

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UPDATE / Fahrplaninfo

Die SNCF meldet folgende Züge als ganz gestrichen:

TER88510 Nancy 12:50 – Luxembourg 14:22
TER88729 Luxembourg 12:13 – Metz 13:14
TER88522 Luxembourg 10:38 – Nancy 12:11
TER88730 Metz 10:33 – Luxembourg 11:22

Die SNCF meldet folgende Züge als zwischen Luxemburg und Thionville unterbrochen:

TER88526 Luxembourg 12:38 – Nancy 14:11
TER88725 Luxembourg 11:13 – Metz 12:14
TER88524 Luxembourg 11:38 – Nancy 13:11
TER88727 Luxembourg 12:08 – Metz 12:59
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Die Zugverbindungen zwischen Metz und Luxemburg sind derzeit stark beeinträchtigt: Auf der Linie fährt derzeit nur noch jeder vierte Zug, wie die Bahngesellschaft SNCF erklärt.

Grund: Französische Bahnangestellte sind Donnerstagabend in einen Streik getreten – nachdem es zu einer Gewalttat im TER Luxembourg-Metz 88530 gekommen war.

Wie die Zeitung France Bleu berichtet, hatte ein erwischter Schwarzfahrer eine Schaffnerin verfolgt und mit einem Messer bedroht. Die Frau konnte zwar körperlich unverletzt entkommen, doch die Bahngesellschaft SNCF und die Gewerkschaft CHSCT verurteilen die Tat. Der dem Bahnpersonal wohl bereits einschlägig bekannte Angreifer konnte fliehen, weshalb es „schwierig für die Lotsen sein wird, ohne Probleme in den Zug zu steigen, solange es keine Verhaftung gibt“, zitiert France Bleu den Gewerkschaftssekretär Dimitri Schumacher.

Seit dem schweren Unfall im Februar 2017 muss auf der Strecke Luxemburg-Metz ein spezieller Lotse mitfahren – das macht es der CHSCT umso einfacher, die Zugverbindung zu bestreiken.

Romain
8. Dezember 2017 - 17.49

Lulux haut hunn mir esou domm Gesetzer an esou domm Uerteeler dass de nach bal muss Merci soen wann s de eng gejummt kriss oder an Gesitt gespaut kriss mir sinn leider esou déif gefall hei am Land. An déi arem Jongen an Meedercher haten all een schlecht doheem mat deen muss en Matleed hunn alles dass et net deenen net nach den roden Teppech ausrullen muss wann se dann ob den Tribunal kommen an den béisen Féngerchen gemaach kréien. esou déif si mir gefall och zu Lëtzebuerg.

Laird Glenmore
8. Dezember 2017 - 17.35

Pardon : Prahlen natürlich mit " h " und nicht doppel " ll ".

Laird Glenmore
8. Dezember 2017 - 17.34

Richtig, aber wenn den Vollpfosten dann etwas passiert ist der Schaffner der dumme und wird bestraft. Wat eng elle Welt.

lulux
8. Dezember 2017 - 16.34

am nächsten Haltepunkt, ich würde sagen auf offener Strecke halten und den schuldigen rauswerfen.

Peter Mutschke
8. Dezember 2017 - 11.15

Früher waren auf jedem Zug Schaffner die für Ordnung gesorgt haben.Es gab schon mal einen kräftigen Tritt in den Hintern und derjenige würde kurzerhand am nächsten Haltepunkt aus der Bahn geworfen. Kein Wort in den Medien.

Laird Glenmore
8. Dezember 2017 - 10.51

sie wollen Sicherheitspersonal im Zug haben auf den Bahnhöfen gibt es doch auch die Bahnpolizei. Rückzugsrecht ist wenn die Arbeitsbedingungen nicht ausreichend geschützt sind und die jenigen Angst um Leib und Leben haben, da nützen die Videokameras im Zug überhaupt nichts weil die Hemmschwelle der Täter gleich null ist. Wenn sie nicht im Zug gefilmt werden machen sie Handyvideos die sie dann ins Netz stellen um mit ihrer Tat zu prallen.

Nomi
8. Dezember 2017 - 10.18

Pour la connerie d'un individu, près de 100 000 voyageurs trinquent !

Nomi
8. Dezember 2017 - 10.16

D'Hantei'eren mat engem Messer ersetzt keng fehlend Bildung an Ausbildung !!!!!!

DanV
8. Dezember 2017 - 10.15

Was sind die Forderungen der Streikenden? Oder: was ist ein Rückzugsrecht für Schaffner?