Corona-Krise

Einreisende aus Luxemburg müssen ab Donnerstag in der Schweiz in Quarantäne

Die Schweiz setzt Luxemburg auf ihre Liste mit Einreisebeschränkungen. Was das Luxemburger Außenministerium am Dienstag dem Tageblatt vorab bestätigt hatte, ist ab Donnerstag Realität. Für die meisten Einreisenden gilt es nun, eine zehntägige Quarantäne einzuhalten. Ein negativer Coronatest reicht nicht aus, um sich dieser zu entziehen. Schweizer Medien hatten schon letzte Woche darüber berichtet, dass solche Einschränkungen kommen sollen, das eidgenössische Bundesamt für Gesundheit hat die Entscheidung am Mittwoch offiziell verkündet.

Schweiz, Bern: Eine Frau nimmt mit einer großen Schweizerfahne an einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen auf dem Bundesplatz teil. Eine Gegendemonstration findet auch statt.

Schweiz, Bern: Eine Frau nimmt mit einer großen Schweizerfahne an einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen auf dem Bundesplatz teil. Eine Gegendemonstration findet auch statt. Foto: Anthony Anex/KEYSTONE/dpa

Deutschland hat es vorgemacht, andere ziehen nach: Durch den Anstieg der Infektionszahlen in Luxemburg geraten Reisende aus dem Großherzogtum international zusehends in Bedrängnis. Auch die Schweiz führt in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ab Mitternacht nun Reisebeschränkungen für Personen mit Wohnsitz in Luxemburg ein, wie das Schweizer Bundesamt für Gesundheit am Mittwoch auf ihrer Website bestätigt.

Rund ein Dutzend Länder zusätzlich werden auf die Schweizer Liste mit Einreisebeschränkungen gesetzt. Unter diesen Ländern befindet sich auch Luxemburg. Die Quarantäne in der Schweiz dauert insgesamt zehn Tage. Innerhalb der ersten zwei Tage nach seiner Ankunft muss sich der Reisende bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und deren Anweisungen Folge leisten. Eine Zuwiderhandlung ahndet die Eidgenossenschaft mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 CHF. Ein negativer Coronatest reicht nicht aus, um die Quarantäne zu vermeiden. 

Von der Regelung ausgenommen sind nur diejenigen, die sich täglich in die Schweiz begeben oder für maximal fünf Tage aus einreisen. Ausnahmen gibt es auch bei Reisen aus beruflichen Gründen mit einem Attest des Arbeitgebers oder aus dringenden medizinischen Gründen. Transitreisende sind ebenfalls nicht von der Quarantäneregelung betroffen.

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