LandwirtschaftRegierung: Keine unverhältnismäßigen Kontrollen der Weinbauern

Landwirtschaft / Regierung: Keine unverhältnismäßigen Kontrollen der Weinbauern
Bei der Weinlese sind die Weinbauern auf Erntehelfer angewiesen, dabei kommt es immer wieder zu Problemen mit der Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis Foto: Editpress

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Über verstärkte Kontrollen während der Weinlese und unverhältnismäßige Geldstrafen beschwerten sich Luxemburgs Winzer zu Beginn des Jahres. Nun veröffentlichte die Regierung Zahlen der Kontrollbehörde.

Im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der ADR haben sich die Ministerien für Arbeit und Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zu Beschwerden aus der Winzerschaft über starken Kontrolldruck und unverhältnismäßig hohe Geldstrafen durch die „Inspection du travail et des mines“ (ITM) geäußert. Beim Neujahrsempfang der „Organisation professionnelle des vignerons indépendants“ (OPVI) am 26. Januar hatte OPVI-Präsident Guy Krier die starken Kontrollen von Winzern und den Erntehelfern durch die ITM angesprochen und die „unverhältnismäßig hohen Geldstrafen” als „übertrieben” kritisiert.  

Krier berichtete von der Beschäftigung zweier ukrainischer Flüchtlinge durch einen luxemburgischen Winzer, die ihren Flüchtlingsstatus jedoch in Polen statt in Luxemburg hatten. Dem Winzer sei nicht bewusst gewesen, dass ihre Arbeitserlaubnis nicht europaweit, sondern nur für Polen galt. Für diesen Fehler musste er nach einer Kontrolle der ITM 20.000 Euro Strafe zahlen. Zudem, so Krier, habe die Kontrollbehörde die Weinbauern im vergangenen Jahr gleich drei Mal während der Weinlese kontrolliert.  

Das Ministerium stellte nun klar, dass es keine unverhältnismäßige Kontrolle der Winzer gab. Die ITM habe im Jahr 2023 36 Kontrollen durchgeführt und damit 14,5 Prozent der insgesamt 249 luxemburgischen Winzerbetriebe kontrolliert. Damit hätten lediglich 0,21 Prozent der insgesamt 17.328 Kontrollen der ITM im Jahr 2023 die Winzerbetriebe getroffen, jedoch habe die Behörde ihre Kontrollen in den letzten Jahren branchenübergreifend stark erhöht. Im Jahr 2020 gab es branchenübergreifend noch lediglich 7.419 Kontrollen. Von einer verstärkten Kontrolle der Winzer könne aber keine Rede sein. 

Die Höhe der Strafen erklärten die Behörden mit einem festen Strafbetrag, der im Fall einer fehlenden Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis auch nicht durch eine Nachbesserung von Seiten des Betriebs abgewendet werden könne, so wie es bei anderen Vergehen gehandhabt werde. Die Regierung geht laut ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage davon aus, dass Fehler von Weinbauern bezüglich der Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis ihrer Erntehelfer keine Absicht seien und plane, die Prozedur der Anstellung der Hilfsarbeiter zu vereinfachen.