Nach Entlassung aus RegierungRecht im Unrecht: Verwaltungsgericht bestätigt Urteile gegen Félix Braz

Nach Entlassung aus Regierung / Recht im Unrecht: Verwaltungsgericht bestätigt Urteile gegen Félix Braz
Félix Braz („déi gréng“) Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Félix Braz ist mit seinen Berufungsanträgen vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Das geht aus den Urteilen des 6. Dezember des Verwaltungsgerichtes hervor, die dem Tageblatt vorliegen. Dennoch kritisieren die Richter den Umgang mit dem ehemaligen Grünen-Minister scharf.

Das Verwaltungsgericht hat den Einspruch des ehemaligen Grünen-Ministers Félix Braz abgelehnt. Dieser hatte gegen seine erzwungene Entlassung und die daraus resultierenden Folgen geklagt und in erster Instanz vor Gericht verloren. Wie schon im Urteil des 10. Februar 2023 weisen die Richter darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Ministers nicht in den Kompetenzbereich eines Gerichtes falle, sondern ein „acte de gouvernement“, ein Regierungsbeschluss, sei. Ohne die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative zu missachten, könnten die Richter demnach nicht in der Causa befinden.

Dennoch sparen die Richter nicht mit Kritik an den Umständen, wie Félix Braz aus der Regierung ausgeschieden ist. Liz Braz, LSAP-Abgeordnete und Tochter von Félix Braz, wollte auf Tageblatt-Anfrage keine Stellungnahme abgeben. „Wir müssen das Urteil und die möglichen Vorgehensweisen erst analysieren und mit etwas Abstand evaluieren, ob und wenn ja, welche Schritte wir unternehmen sollen“, sagte Braz am Montag gegenüber dem Tageblatt. „Eine weitere Klage ist, Stand heute, kein Ziel.“ 

Die Anwälte von Félix Braz hatten argumentiert, dass das Rücktrittsschreiben nicht rechtmäßig sei. Die Formulierung des großherzoglichen Erlasses lege nahe, dass Félix Braz aus freien Stücken zurückgetreten sei, was jedoch nicht der Faktenlage entspreche. „L’arrêté grand-ducal présentement critiqué, lu à la lettre des termes employés, ne se trouve dès lors pas vérifié en fait“, stimmen die Richter der Argumentation zu. Gleichzeitig verweisen die Richter in ihrem Urteilsspruch auf das in der Verfassung verankerte Recht des Großherzogs, über die Zusammensetzung der Regierung zu entscheiden. „Die Verfassung gibt dem Großherzog die alleinige Macht, seine Regierung zu organisieren und über die Ein- und Austritte seiner Mitglieder zu entscheiden“, schreiben die Richter. Dafür benötige es nicht einmal das vorgelegte Rücktrittsschreiben des ehemaligen Ministers. Es sei deshalb unerheblich, ob das Rücktrittsschreiben von Félix Braz rechtmäßig sei oder nicht.

Staatliche Fehlfunktion

In einem zweiten Urteilsspruch urteilten die Richter nicht über die Entlassung, sondern über die daraus resultierenden Folgen. Das Verwaltungsgericht verwarf aber auch in diesem Fall den Berufungsantrag von Félix Braz. Braz hatte geklagt, weil er bei der Entscheidungsfindung nicht eingebunden wurde und daraus einen materiellen Schaden erlitten hätte. Statt seines Ministergehaltes bezog Félix Braz nach seinem Ausscheiden lediglich ein „traitement d’attente“, das deutlich geringer ausfiel als seine vorherigen Bezüge. Das Gericht erkannte in erster Instanz den daraus resultierenden materiellen Schaden für Félix Braz an und erklärte die Klage deswegen für zulässig. Allerdings urteilten die Richter, dass die Entscheidung des „Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’Etat“ (CGPO), nur das Übergangsgeld anstelle des Ministergehaltes auszuzahlen, auch bei einer Einbindung des ehemaligen Ministers nicht anders ausgefallen wäre. 

Obwohl das Gericht das Urteil aus erster Instanz bestätigte, kritisierten die Richter auch in diesem Fall die Regierung und das Luxemburger Parlament. Durch den Tod des ehemaligen Grünen-Abgeordneten Camille Gira im Jahr 2018 hätten sich Exekutive und Legislative des Risikos bewusst sein müssen, dass der rechtliche Rahmen und ein entsprechendes Sicherheitsnetz für politische Mandatsträger ungenügend seien. „Das Fehlen eines solchen Regelwerks für politische Mandatsträger kann höchstens als Fehlfunktion der staatlichen öffentlichen Person analysiert werden, ohne dass jedoch der Verwaltungsrichter befugt wäre, ein solches strukturelles Defizit zu beheben“, schreiben die Richter. Deswegen bleibe den Richtern keine andere Wahl, als das Urteil aus erster Instanz zu bestätigen. Den Vergleich zwischen Beamten und politischen Mandatsträgern ließ das Gericht nicht gelten. Beamte beziehen auch während einer schweren Krankheit noch bis zu 18 Monate ihr Gehalt. „Der große Unterschied besteht darin, dass die Regierungsmitglieder keine Staatsbeamten, sondern politische Mandatsträger sind“, so die Richter.

Lou
13. Dezember 2023 - 10.39

Komesch. An déi elo EX gréng (gottseidank) Ministeren sollen hirt Ministeschgehalt nach 2 Joer weider bezuelt kréien ? Majo dann .....

Jean Lichtfous
12. Dezember 2023 - 16.54

D'Riichter fannen villes falsch, an awer kritt de Felix net Recht.

Flep
12. Dezember 2023 - 16.00

Et schéint ewéi wann ee gutt gréng Frënn huet da brauch e kéng Feinden. :-(