Deutschland

Paukenschlag im Bundestag: Merz scheitert im ersten Durchgang der Kanzlerwahl – Zweiter Wahlgang am Nachmittag

Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Friedrich Merz ist im ersten Anlauf gescheitert. Am Nachmittag soll ein zweiter Anlauf starten. 

Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert im Bundestag bei der Kanzlerwahl

Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert im Bundestag bei der Kanzlerwahl Foto: Michael Kappeler/dpa

Nach der gescheiterten Wahl von CDU-Chef Friedrich Merz zum Kanzler im ersten Durchgang soll noch am Dienstag ein zweiter Wahlgang stattfinden. Das Votum solle ab 15.15 Uhr im Bundestag abgehalten werden, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin. „Union und SPD werden Friedrich Merz für diesen zweiten Wahlgang vorschlagen“, sagte Spahn. „Ich appelliere an alle, sich dieser besonderen Verantwortung bewusst zu sein.“ 

Spahn fügte hinzu: „Ganz Europa, vielleicht sogar die ganze Welt, schaut auf diesen zweiten Wahlgang.“ SPD-Chef Lars Klingbeil sagte am Nachmittag, Union und SPD hätten sich mit Grünen und Linken darauf verständigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Er gehe davon aus, dass Merz im zweiten Wahlgang die erforderliche Mehrheit bekommen werde. Es gehe nun darum, „dass wir schnell dann auch den Bundeskanzler wählen“, sagte Klingbeil.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte nach den Beratungen der Fraktionen: „Wir brauchen eine starke, eine handlungsfähige Bundesregierung – und das soll noch heute auf den Weg gebracht werden.“ Ausdrücklich bedankte sich Hoffmann auch bei den Fraktionen von Linken und Grünen dafür, dass sie der Abhaltung des zweiten Wahlgangs noch am Dienstag zustimmten.

310 von 621 Stimmen

Merz war bei der Wahl zum deutschen Regierungschef im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit sechs weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament. Die Bundestagssitzung wurde darauf für Beratungen der Fraktionen unterbrochen.

Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.

Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, regelt auch diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

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