Gewerkschaft / Mitarbeitern bis zu sieben Jahre rückwirkend gekündigt – OGBL kritisiert Untätigkeit von Arbeitgebern

Der OGBL setzt sich für Lkw-Fahrer ein, denen rückwirkend die Sozialversicherung entzogen und gekündigt wurde (Foto: Editpress-Archiv/Didier Sylvestre)
Der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ setzt sich in einer Pressemitteilung vom Montag für die Rechte der Fahrer ein, die wegen der „Untätigkeit ihres Arbeitgebers leiden“ müssen. Die Gewerkschaft nennt dabei zwei Beispiele – 138 Mitarbeitern der Spedition Jost, die eine rückwirkende Kündigung erhalten haben, und mehrere pendelnde Lkw-Fahrer, denen rückwirkend ihre Sozialversicherung entzogen wurde.
Laut einer Pressemitteilung des OGBL vom Montag sind einigen pendelnden Lkw-Fahrern rückwirkend ihre luxemburgische Sozialversicherung entzogen worden. Warum? Unter anderem, weil ihre Arbeitgeber dem „Centre commun de la sécurité sociale“ (CCSS) nicht alle notwendigen Informationen hätten zukommen lassen. „Arbeitnehmer dürfen auf keinen Fall unter den Folgen der Untätigkeit ihres Arbeitgebers leiden und die Entlassung darf nicht automatisch, sondern erst nach Überprüfung der Daten erfolgen“, sagen die Vertreter des OGBL.
Laut dem Schreiben hat die Gewerkschaft Romain Schneider, Minister für soziale Sicherheit, dazu aufgefordert, gemeinsam mit Luxemburgs Nachbarländern eine Lösung zu finden – um ähnliche Situationen in Zukunft vermeiden zu können. Gemäß der europäischen Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit müssen pendelnde Lkw-Fahrer, die mehr als 25 Prozent ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland fahren, dem Sozialversicherungssystem ihres Wohnsitzlandes angeschlossen werden. Das sei bei internationalen Fahrern oft der Fall, heißt es in der Pressemitteilung.
138 Entlassungen bei der Jost-Gruppe
Die Spedition Jost, die in Vergangenheit bereits wegen Sozialdumping in den Schlagzeilen stand, habe außerdem 138 Fahrer rückwirkend entlassen – bis zu sieben Jahre gingen diese Entlassungen zurück, heißt es in der Pressmitteilung des OGBL. Die Gewerkschaft fordere, dass die luxemburgische Regierung im Falle einer rückwirkenden Entlassung durch Verschulden des Arbeitgebers garantieren solle, dass die Arbeitnehmer die in Luxemburg erhaltenen Sozialleistungen nicht zurückzahlen müssen.
Vertreter der CCSS hätten bestätigt, dass bereits etwa 40 dieser Fälle von der luxemburgischen und der belgischen Verwaltung bearbeitet wurden. Das geht aus der OGBL-Pressemitteilung hervor. Die restlichen offenen Fälle sollen so schnell wie möglich geklärt werden. Minister Schneider zeige Bereitschaft, um diese Angelegenheit in Absprache mit der Regierung zu bereinigen, heißt es in der Mitteilung.
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Wie kann denn eine rückwirkende Kündigung gemacht werden? ist sowas im Arbeitsgesetz vorgesehen? mehr Hintergrundinformation wäre nett.