Luxemburgs Datenschutzbehörde CNPD unterstützt Geldstrafe gegen Google

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Die Datenschutzbehörde CNPD („Commission nationale pour la protection des données“) unterstützt die Entscheidung Frankreichs, eine Strafe gegen Google zu verhängen. Auch in Luxemburg wurden Beschwerden gegen multinationale Firmen wegen Verstößen gegen die neue Datenschutzrichtlinie eingereicht. 

Es ist wohl eine historische Entscheidung: Anfang der Woche beschloss die französische Datenschutzbehörde CNIL („Commission nationale de l’informatique et des libertés“), eine Strafe gegen Google zu verhängen. 50 Millionen Euro soll der Internetgigant zahlen, weil er sich nicht an die neue europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) gehalten hat. Die CNIL begründete ihren Beschluss mit einem Mangel an Transparenz. Den Nutzern sei nicht klar genug, was mit ihren Daten passiere.

„Auf jeden Fall unterstützen wir die Entscheidung unserer französischen Kollegen“, versichert Tine A. Larsen, Präsidentin der luxemburgischen Datenschutzbehörde CNPD, auf Nachfrage des Tageblatt. Nun bleibe abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird oder ob Google gerichtlich dagegen vorgehen werde. Tatsächlich hat die französische Niederlassung von Google noch nicht entschieden, wie sie auf die Strafe reagieren will. Ein Sprecher hat der CNIL laut der französischen Tageszeitung Le Monde mitgeteilt, dass die Entscheidung untersucht werde, um „die nächsten Etappen“ festzulegen.

10.000 Unterschriften gegen Google in Frankreich

Ähnliche Strafen wären eigentlich auch in Luxemburg denkbar. „Bei einem Verstoß gegen die DSGVO hat auch die CNPD die Möglichkeit, eine Geldbuße zu verhängen“, erklärt Larsen. Die luxemburgische Datenschutzbehörde kann aber auch „das Löschen von Daten erzwingen oder eine Verarbeitung von persönlichen Daten schlicht verbieten“. Die CNPD werde „natürlich“ von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn dies erforderlich sei, unterstreicht Larsen.

In Frankreich kam der Stein ins Rollen, weil zwei NGOs – „None of Your Business“ und „La Quadrature du Net“ – mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt hatten, um gegen Google vorzugehen. Der CNPD zufolge gingen in Luxemburg seit Inkrafttreten der DSGVO 130 Beschwerden gegen kleinere und mittlere Unternehmen ein. Darüber hinaus legten 154 Personen Beschwerde gegen größere, multinationale Firmen ein. „Die CNPD leistet jeder Beschwerde Folge“, sagt Larsen. „Es sei denn, sie fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO.“

Warten auf Irland

Die europäische Verordnung sieht vor, dass multinationale Unternehmen von der Datenschutzbehörde desjenigen Landes kontrolliert werden, in dem ihr EU-Sitz ist. Allerdings springt bei großen, international aktiven Konzernen ein europäisches Kooperationssystem ein, durch das die nationale Behörde von Einrichtungen aus dem Ausland unterstützt wird. So kann effektiver gegen diese Firmen vorgegangen werden. „Die CNPD ist somit in der Tat federführend bei der Kontrolle einer Reihe von größeren Unternehmen, die ihren Sitz in Luxemburg haben“, erklärt Larsen.

Was das Vorgehen der französischen Datenschützer gegen Google angeht, sind der CNPD aber dahingehend die Hände gebunden: Die Beschwerde der Franzosen richtet sich nur gegen die französische Niederlassung des Internetriesen. Die Franzosen wendeten sich an diese, weil Google zum Zeitpunkt der CNIL-Entscheidung keine Hauptniederlassung in der EU hatte. Seit einigen Tagen hat Google seinen EU-Sitz in Irland. Sollte die irische Behörde entscheiden, dass sie gegen Google vorgehen will, würde der europäische Kooperationsmechanismus einspringen. „Dann könnte Luxemburg die Entscheidung mit beeinflussen“, erläutert Tine A. Larsen.