LuxemburgKompetenzerweiterung: Hauptstädtische „Pecherten“ haben bislang fünf Sanktionen verhängt

Luxemburg / Kompetenzerweiterung: Hauptstädtische „Pecherten“ haben bislang fünf Sanktionen verhängt
Neben dem Falschparken nehmen die „Agents municipaux“ in Luxemburg-Stadt seit Mitte April auch 17 weitere Ordnungswidrigkeiten ins Visier Foto: Editpress/Julien Garroy

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Liegengelassener Hundekot, das Zünden von Feuerwerk oder auch Rasenmähen am Sonntag – unter anderem dafür können die „Pecherten“ seit Mitte April in der Hauptstadt Strafen verhängen. Nun zog Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) erstmals Bilanz.

Die Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ gilt seit dem 15. April in Luxemburg-Stadt. 17 Tatbestände können seitdem nicht mehr nur Polizistinnen oder Polizisten, sondern auch die Bediensteten vom „Service Parkings“ der Gemeinde ahnden. Fünf administrative Strafen haben sie bisher verhängt, wie Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) bei der letzten Gemeinderatssitzung mitteilte: drei davon wegen des Blockierens öffentlicher Wege – wie es bei Umzügen oder Warenlieferungen vorkommen kann – und zwei wegen des Ausübens kommerzieller Aktivitäten ohne entsprechende Erlaubnis. 

Ein Flyer – dessen Inhalt auch online abrufbar ist – erklärt, was erlaubt ist und was nicht
Ein Flyer – dessen Inhalt auch online abrufbar ist – erklärt, was erlaubt ist und was nicht Foto: Editpress/Alain Rischard

Bis dato wurde die Strafe nur in einem Fall nicht bezahlt, sodass dieser an das Innenministerium weitergeleitet wurde. Denn, so Lydie Polfer: „Entweder man zahlt – dann sind es 25 Euro – oder man fechtet die Entscheidung an. In dem Fall ist das Innenministerium zuständig. Der Betrag kann dann bis auf 250 steigen.“ Nach den drei Wochen fällt die erste Bilanz der Bürgermeisterin so weit positiv aus, wenngleich sie darauf hinweist, dass die Anzahl noch steigen wird. „Es ist nicht so, dass aufgrund der neuen Verordnung das Leben nun perfekt ist. Die Leute halten sich immer noch nicht an alles, was drin steht.“ 

Zuständig für die Kontrollen der in der städtischen Polizeiverordnung (Artikel 44 bis 60) festgelegten Tatbestände sind rund 80 „Agents municipaux“. Nur vier von ihnen haben laut Polfer nach einer Ausbildung und seit ihrer Vereidigung die Befugnis, auch Kontrollen zu allen anderen Punkte der Verordnung – darunter dem umstrittenen Artikel 42 zum Bettelverbot – durchzuführen. Mehr Informationen zu den Bestimmungen gibt es unter vdl.lu


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