Luxemburg-StadtFeuerwerk, Hunde und Rasenmäher: Darauf haben die städtischen „Pecherten“ ab jetzt ein Auge

Luxemburg-Stadt / Feuerwerk, Hunde und Rasenmäher: Darauf haben die städtischen „Pecherten“ ab jetzt ein Auge
Die „Agents municipaux“ werden jetzt in zusätzlichen Bereichen näher hinschauen Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Osterferien sind vorbei und damit gilt ab jetzt die Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ in Luxemburg-Stadt. Sie kontrollieren nun nicht mehr nur das Falschparken, sondern haben 17 weitere Ordnungswidrigkeiten im Blick. 

Wer mit seinem Hund in Luxemburg-Stadt unterwegs ist und dessen Kot einfach auf dem Bürgersteig liegen lassen möchte, sollte sich das zweimal überlegen. Denn: Seit dem 15. April sind die sogenannten „Agents municipaux“ in der Hauptstadt mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Die vom Volksmund oft als „Pecherten“ bezeichneten Gemeindebedienstete können nun kleinere Ordnungswidrigkeiten ahnden. Kapitel IV der städtischen Polizeiverordnung (Artikel 44 bis 60) hält diese fest.

So weist zum Beispiel Artikel 53 darauf hin, dass die Halterinnen beziehungsweise Halter von Hunden deren Exkremente von öffentlichen Straßen entfernen müssen. Im Folgeartikel heißt es, dass die Vierbeiner – mit Ausnahme von Assistenzhunden – in städtischen Kulturzentren, in Schulen und den Höfen, auf Spielplätzen, in Sporteinrichtungen und in Veranstaltungsräumen nicht erlaubt sind. Eine Bestimmung zur Ruhestörung besagt, dass Rasenmähen an Sonn- sowie Feiertagen zwischen 10 und 12 Uhr sowie 14 und 18 Uhr erlaubt ist. Raucherzeugende Stoffe wie etwa Feuerwerk sind im öffentlichen Raum verboten. 

Zahlungen gehen an Gemeindekasse

Wer sich nicht daran hält, riskiert künftig, von den „Agents municipaux“ eine Strafe von 25 Euro ausgestellt zu bekommen. Zahlen kann man diese bei den Gemeindebediensteten allerdings nicht. Das ist vor Ort bei der Gemeindekasse im Gebäude 3, rue du Laboratoire, per Überweisung oder via Payconiq möglich. Wird die Gebühr innerhalb von 15 Tagen nicht gezahlt, übernimmt das Innenministerium. Dann kann eine Geldbuße von 25 bis 250 Euro fällig werden.

17 Tatbestände sind in der städtischen Polizeiverordnung festgehalten
17 Tatbestände sind in der städtischen Polizeiverordnung festgehalten Foto: Editpress/Alain Rischard

Zuständig für die Kontrollen der 17 in der städtischen Polizeiverordnung festgelegten Tatbestände sind rund 80 „Agents municipaux“ von der städtischen Dienststelle für Parkflächen. Bei einer Pressekonferenz im Februar hatte Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) darüber informiert, dass zu dem Zeitpunkt nur vier Personen die Befugnis dazu hätten, auch alle anderen Punkte der Verordnung – darunter der umstrittene Artikel 42 zum Bettelverbot – zu kontrollieren. Aktuelle Zahlen konnte die Pressestelle der Gemeinde während der Osterferien nicht nennen.

Die Kompetenzerweiterung unter anderem der städtischen Gemeindebediensteten ist die Folge eines Anfang 2023 in Kraft getretenen Gesetzes, das Justiz und Polizei entlasten, aber auch den Beruf des „Agent municipal“ aufwerten soll. Nach und nach wird das Gesetz nun landesweit umgesetzt. In Esch zum Beispiel verteilen die „Pecherten“ bereits seit Mitte Dezember 2023 Verwaltungsstrafen für kleinere Ordnungswidrigkeiten, in Düdelingen seit dem 1. April. Wie die Hauptstadt haben auch die beiden Städte aus dem Süden des Landes einen vom Innenministerium definierten Katalog von 17 Vergehen übernommen, der Tatbestände wie eben liegen gelassenen Hundekot, Ruhestörung oder das Zünden von Feuerwerk umfasst. Mehr Informationen zu den Bestimmungen in Luxemburg-Stadt gibt es unter vdl.lu


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