Escher „Pecherten“ 

Seit drei Wochen können schlechte Manieren 25 Euro kosten

Seit Mitte Dezember können die sogenannten „Pecherten“ in Esch Verwaltungsstrafen für kleinere Verstöße verteilen. Wer zum Beispiel die Hinterlassenschaften seines Hundes im öffentlichen Raum nicht entsorgt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.

Auf Streife in der Alzettestraße: Seit drei Wochen haben die Escher „Agents municipaux“ mehr Kompetenzen

Auf Streife in der Alzettestraße: Seit drei Wochen haben die Escher „Agents municipaux“ mehr Kompetenzen Foto: Ville d’Esch-sur-Alzette

In einer Pressemitteilung machte die Stadt Esch Mitte Dezember darauf aufmerksam, dass die im Gesetz vom 27. Juli 2022 verankerte Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ auf dem Gemeindegebiet in Kraft getreten ist. Was bedeutet, dass die im Volksmund „Pecherten“ genannten Beamten nunmehr die Befugnis haben, neben Falschparkern auch Menschen mit einem Bußgeld zu ahnden, die kleinere Ordnungswidrigkeiten begehen. Ein Verstoß kostet prinzipiell 25 Euro. Wenn der Strafzettel innerhalb von 15 Tagen nicht beglichen ist, kann es mit maximal 250 Euro zuzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr teuer werden.

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