Grünes Licht für EU-Staatsanwalt

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Das Europäische Parlament hat am Donnerstag der Schaffung einer EU-Staatsanwaltschaft grünes Licht gegeben. Die neue Behörde dürfte in drei Jahren ihre Arbeit in Luxemburg aufnehmen. Seit Jahren bereits laufen die Bemühungen, auf Ebene der EU eine Staatsanwaltschaft einzurichten, die sich mit der Verfolgung grenzüberschreitender Fälle in Sachen Betrugsbekämpfung befasst. So wurde unter anderem bereits im Lissabonner Vertrag die Möglichkeit dazu vorgesehen.

Da jedoch nicht alle EU-Staaten sich mit der Idee eines europäischen Staatsanwaltes anfreunden konnten, wurde auf das Mittel einer verstärkten Kooperation zurückgegriffen, nach der einige EU-Staaten in einem bestimmten Bereich zusammenarbeiten können. An dem Projekt der europäischen Staatsanwaltschaft sind neben Luxemburg 19 andere Staaten beteiligt. Nicht dabei sind Großbritannien, die Niederlande, Malta, Polen, Ungarn, Irland, Dänemark und Schweden. Diese Staaten können sich jedoch jederzeit dieser Zusammenarbeit anschließen.

Karussellgeschäfte im Visier

Die neue Behörde hat zur Aufgabe, Betrugsfälle zum Nachteil des EU-Haushalts zu verfolgen. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte sich während seiner Rede zur Lage der EU allerdings dafür ausgesprochen, die europäische Staatsanwaltschaft auch mit der EU-weiten Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zu beauftragen. Vorerst sollen aber hauptsächlich die sogenannten Karussellgeschäfte ins Visier genommen werden, ein System des grenzübergreifenden Mehrwertsteuerbetrugs, mit dem den EU-Staaten nach Angaben der EU-Kommission bis zu 50 Milliarden Euro an jährlichen Steuereinnahmen entgehen würden.

Die Behörde wird einen Generalstaatsanwalt haben, dem aus jedem teilnehmenden EU-Land, also bislang 20, europäische Staatsanwälte zur Seite gestellt werden. In den EU-Staaten selbst werden delegierte europäische Staatsanwälte mit der EU-Behörde zusammenarbeiten und auf nationaler Ebene die Strafverfolgung und Ermittlungen führen. Die Aufsicht und Koordination darüber liegt bei der EU-Staatsanwaltschaft. Diese soll 115 Mitarbeiter beschäftigen.

Anklage in nur 50 Prozent der Fälle

Die Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft drängt sich aus verschiedenen Gründen auf. So können die bestehenden Behörden wie Europol, Eurojust oder die Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF nicht in den einzelnen EU-Staaten ermitteln, das liegt in der Hand der nationalen Behörden. Die aber wiederum können keinen grenzübergreifenden Betrugsfällen nachgehen.

Zudem werden längst nicht alle Empfehlungen, die OLAF den nationalen Strafverfolgungsbehörden unterbreiten, berücksichtigt. Laut Angaben der EU-Kommission kommt es nur in 50 Prozent der Fälle zu einer Anklage. Das bedeutet, dass durch Betrug verloren gegangene Gelder nicht mehr eingetrieben werden können. Die EU-Staatsanwaltschaft dürfte ihre Arbeit im Jahr 2020 oder 2021 in Luxemburg aufnehmen.