Neun neue PetitionenFür eine bessere Umsetzung des Tierschutzgesetzes

Neun neue Petitionen / Für eine bessere Umsetzung des Tierschutzgesetzes
Petition Nummer 2382 möchte, dass das Tierschutzgesetz von 2018 konsequenter umgesetzt wird Foto: Stephan Jansen/dpa

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In seiner Sitzung vom Montag hat der Petitionsausschuss des Parlaments neun neuen Petitionen grünes Licht erteilt. Dabei fordert ein Petent einen nationalen Plan zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes.

Petition 2382 möchte eine striktere Umsetzung des Tierschutzgesetzes von 2018 erreichen. Deshalb fordert sie einen nationalen Umsetzungsplan. Die Menschen sollen somit sensibilisiert und die Arbeit der Tierschutzorganisationen erleichtert werden. Petition 2384 fordert zwei Tage Homeoffice pro Woche für alle, also auch für Grenzgänger. Die Abschaffung des UN-Sicherheitsrats ist das Ziel des Gesuchs mit der Nummer 2386, während 2392 die länderübergreifende Anerkennung der Führerscheinerweiterungen B196 (Deutschland) und B100 (Luxemburg) anstrebt und 2397 die Erhöhung der Gültigkeit des Reisepasses von fünf auf zehn Jahre.

Petition 2400 möchte eine vorübergehende Erhöhung der Obergrenze des reduzierten TVA-Satzes von 3 Prozent bei Neukonstruktionen von 50.000 auf 150.000 Euro. Nr. 2374 fordert, dass auch das Steuerschema indexiert wird. Um künstliche Befruchtung geht es im Gesuch mit der Nr. 2381. Die Petentin regt an, dass es ähnlich wie in Frankreich für die Behandlungen einen Krankenschein geben sollte. Petition 2391 verlangt derweil bessere Prozeduren bei der Untersuchung von Missbrauchsfällen bei Kindern, sowohl medizinisch als auch juristisch.

Damit es zur öffentlichen Debatte im Parlament kommt, muss eine Petition in sechs Wochen die Schwelle der 4.500 Unterschriften überschreiten. Das schaffte zuletzt die Petition zur Einführung der 35-Stunden-Woche. Obwohl noch 17 Tage bleiben, totalisierte sie Stand Dienstagmittag 5.862 Signaturen.

Die angezeigte Stimmenzahl auf der Petition-Homepage der Chamber (www.petitiounen.lu) ist dabei nicht immer zu 100 Prozent aussagekräftig. Denn die elektronischen Unterschriften müssen nach Ablauf der Petition erst validiert werden. Dabei werden Dopplungen aussortiert und die Zulässigkeit (Mindestalter 15 Jahre und eine luxemburgische Sozialversicherungsnummer) überprüft. Zahlen können also durchaus nach unten revidiert werden. Aber genauso auch nach oben, denn es können auch per Hand ausgefüllte Petitionslisten eingereicht werden.

Die neuen Petitionen können nach Validierung durch die Präsidenten-Konferenz unterschrieben werden.

Leila
13. Juli 2022 - 8.43

Schlimmes Foto! Und bei Tiertransporten gang und gäbe...