Reisen und Urlaub / Diese Einreisebestimmungen und Corona-Maßnahmen gelten in Europas Urlaubsländern
Die Sommerferien stehen kurz bevor. Und noch ist es nicht zu spät, um kurzerhand in den Urlaub zu fahren, Kulturen zu entdecken und die Sonne zu genießen. Zu diesem Anlass hat das Tageblatt geltende Corona-Maßnahmen und Einreisebestimmungen einiger beliebter Reiseziele in Europa zusammengetragen.
Belgien
Einreisende aus Luxemburg unterliegen keiner Test- oder Quarantänepflicht. Gleiches gilt für die Rückreise über den Landweg. Bei Aufenthalten von mehr als zwei Tagen in Belgien muss jedoch 48 Stunden vor der Einreise das Passagier-Lokalisierungs-Formular ausgefüllt werden. Das Tragen einer Maske ist im öffentlichen Transport Pflicht – davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Der belgische Gastronomiebereich darf zwischen 5 Uhr am Morgen und 1 Uhr nachts Gäste empfangen. Maximal acht Personen können an einem Tisch bedient werden (oder alle Menschen aus einem Haushalt). Kinder unter zwölf Jahren werden hierbei nicht mitgezählt.
Laut Homepage des belgischen Gesundheitsministeriums muss keine Maske an den Tischen getragen werden – beim Aufstehen besteht jedoch Maskenpflicht. Die gleichen Regeln gelten für Theater- und Konzertbesuche sowie Sportevents. Dabei muss jedoch stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gruppen eingehalten werden. Das Tragen von Gesichtsmasken ist in Geschäften obligatorisch. Auch Hotels oder Vergnügungsparks empfangen unter Auflagen Gäste. Abfeiern in belgischen Discos ist jedoch nicht möglich: Diese bleiben nämlich weiterhin geschlossen.
LINK Hier gelangen Sie zu dem „Formulaire de localisation du passager“.
LINK Hier finden Sie alle Informationen zu den belgischen Einreisebestimmungen.
LINK Hier können Sie alles über die belgischen Corona-Maßnahmen nachlesen.
Deutschland
Auch Luxemburgs direkter Nachbar hat so einiges für Touristen zu bieten: Deutschlands Angebot reicht von dem Meer im Norden über Wälder, historische Stätten und Freizeitparks bis hin zu den Alpen im Süden. Wer mit dem Flugzeug in Deutschland einreisen möchte, muss vor seinem Abflug der Fluggesellschaft ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorlegen. PCR-Tests dürfen maximal 72 Stunden und Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein. Impf-, Genesungs- und negative Testnachweise werden als gleichwertig angesehen. Die Vorlagepflicht vor Abflug gilt übrigens auch für Passagiere, die an einem deutschen Flughafen nur umsteigen.
Nach einheitlichen Corona-Regelungen für ganz Deutschland sucht man jedoch vergeblich. In den einzelnen Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Maßnahmen. Wer seinen Urlaub also in Deutschland verbringen möchte, informiert sich am besten auf der Homepage des Auswärtigen Amts oder des Gesundheitsministeriums des jeweiligen Bundeslandes – anrufen geht natürlich auch. Das Tageblatt hat die wichtigsten Informationen zu Rheinland-Pfalz und dem Saarland zusammengetragen.
In Rheinland-Pfalz gilt: Eine Einreise, die länger als 24 Stunden dauert, muss angemeldet werden. Den Link zum Einreiseschreiben finden Sie weiter unten. Gastronomische Einrichtungen wie Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars, Eisdielen haben geöffnet. Dort gelten die allgemeine Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot. Für Gastronomiebetriebe aus Rheinland-Pfalz ist es üblich, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen. Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen. Auch Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen und Ausstellungen empfangen wieder Besucher.
Gastronomiebetriebe im Saarland dürfen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich Gäste empfangen. Gruppen werden jedoch auf maximal zehn Personen pro Tisch beschränkt. Im Innenbereich müssen Gäste ein aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Betriebe dürfen ihre Türen von 6 Uhr am Morgen bis 1 Uhr nachts öffnen. Im Saarland gilt unter anderem in folgenden Bereichen eine Testnachweispflicht: in Freizeitparks und bei Anbietern von Freizeitaktivitäten im Innenbereich sowie in Theatern, Kinos, Konzerthäusern, Opernhäusern und Schwimmbädern. Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht entbunden.
LINK Hier können Sie sich für ihren Aufenthalt in Deutschland anmelden.
LINK Hier finden Sie weitere Informationen zu Deutschlands Einreisebestimmungen.
LINK Hier finden Sie weitere Informationen zu den in Rheinland-Pfalz geltenden Corona-Regeln.
LINK Hier finden Sie weitere Informationen zu den im Saarland geltenden Corona-Regeln.
Frankreich
Luxemburgs anderer großer Nachbar steht Deutschland in nichts nach: Beliebte Reiseziele sind zum Beispiel Frankreichs Hauptstadt Paris, die historischen Strände der Normandie oder die sonnige Provence. Einreisende aus Luxemburg unterliegen keinen Beschränkungen. Sie müssen lediglich ein gültiges Impfzertifikat oder einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden alt ist. Kinder unter elf Jahren sind von der Prüfung ausgenommen.
Das französische Gesundheitsministerium gibt an, dass geimpfte Personen 14 Tage nach Erhalt ihrer zweiten Dosis mit ihrem Impfzertifikat nach Frankreich einreisen können. Die gleiche Frist gilt für ehemalige Corona-Infizierte, die eine Impfung erhalten haben. Das Impfzertifikat von Personen, denen der Johnson&Johnson-Impfstoff verabreicht wurde, wird erst vier Wochen nach der Impfung akzeptiert.
In Frankreich sind wieder viele Einrichtungen geöffnet: darunter Freizeit- und zoologische Parks, Schwimmbäder sowie Museen. Auch in Frankreichs Restaurants und auf den Terrassen gibt es kaum noch Einschränkungen. So gibt es keine maximale Anzahl an Gästen pro Tisch. Auch die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Im Freien gilt keine allgemeine Maskenpflicht – mit wenigen Ausnahmen: Warteschlangen, Stadien, Märkte und größere Menschengruppierungen (zum Beispiel bei Festivals).
Konzerte dürfen seit dem 30. Juni auch wieder stattfinden, Discos werden ihre Türen am 9. Juli öffnen. Bevor wieder abgefeiert werden kann, muss den jeweiligen Verantwortlichen ein gültiges Impfzertifikat oder ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Das dortige Tragen einer Maske wird von den französischen Behörden weiterhin empfohlen, ist aber nicht notwendig.
LINK Hier können Sie alles über die Einreisebestimmungen nach Frankreich nachlesen.
LINK Hier gelangen Sie zu den geltenden Hygiene-Maßnahmen in französischen Bars, Restaurants und Hotels.
Griechenland
Wer das Herkunftsland der Demokratie besuchen möchte oder einfach nur die griechische Sonne genießen will, muss bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen können. PCR-Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden und Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Beide müssen bereits vor der Ankunft in Griechenland gemacht werden. Alternativ kann bei der Einreise ein grünes Covid-19-Zertifikat vorgelegt werden. Kinder unter zwölf Jahren müssen keinen PCR-Test machen. Am Flughafen selbst können Urlauber unabhängig von ihren vorgelegten Bescheinigungen weiteren Schnelltests unterzogen werden. Zudem müssen sie ein Passagier-Lokalisierungs-Formular einen Tag vor ihrer Einreise ausfüllen.
Restaurants, Cafés und Bars sind geöffnet. Tische werden jedoch nur in Außenbereichen aufgestellt – maximal zehn Personen sind pro Tisch erlaubt. Archäologische Stätten sind im ganzen Land für Besucher geöffnet. Gruppen von bis zu zwanzig Personen können diese betreten. Das Tragen einer Gesichtsmaske und das Abstandhalten sind während des Besuchs obligatorisch. Die Museen empfangen ihre Besucher (in Gruppen von bis zu acht Personen) in Übereinstimmung mit den geltenden Corona-Maßnahmen.
LINK Hier geht es zum Passagier-Lokalisierungs-Formular. Auf derselben Internetseite finden Sie weitere Informationen zur Einreise in Griechenland.
LINK Weitere Informationen zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland finden Sie unter diesem Link.
Italien
Die Einreise nach Italien gestaltet sich trotz EU-Covid-Zertifikat weitaus komplizierter. Unabhängig davon, aus welchem Land die Einreise erfolgt, müssen alle, die die italienische Grenze überschreiten, das Passagier-Lokalisierungs-Formular ausfüllen. Das gilt auch für Einreisende der EU oder dem Schengen-Raum.
Zudem muss bei der Einreise ein grünes Covid-19-Zertifikat vorgelegt werden, das beweist, dass der Einreisende entweder geimpft, getestet oder genesen ist. Die zweite Impfdosis muss dabei mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Ein negativer Testbescheid ist 48 Stunden lang gültig. Das Zertifikat muss in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache erstellt worden sein, kann jedoch in digitaler oder in Papierform vorgelegt werden, schreibt die nationale Touristenbehörde „Agenzia Nationale Turismo“ auf ihrer Webseite.
Anschließend muss die Ankunft am Ferienort der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Die gebührenfreien Rufnummern der Behörden finden Sie weiter unten. Für Reisende, die sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien in Großbritannien aufgehalten haben, gilt eine fünftägige Isolationspflicht, an deren Ende ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgelegt werden muss.
LINK Hier gelangen Sie zum Passagier-Lokalisierungs-Formular.
LINK Die gebührenfreien Rufnummern der Behörden finden Sie unter dieser Webseite.
Niederlande
Urlauber aus „sicheren“ Gebieten – zu denen Luxemburg gehört – können problemlos in die Niederlande einreisen: Weder Impfzertifikat noch ein negativer Corona-Test ist dafür notwendig. Das öffentliche Leben läuft in den Niederlanden fast wieder normal. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind geöffnet. Das gilt auch für Restaurants und Geschäfte. Bevor man Gastronomiebetriebe betritt, muss man sich lediglich vor Ort registrieren lassen und einige Fragen zur persönlichen Gesundheit beantworten. Das Vorzeigen eines negativen Testergebnisses oder eines Impfzertifikats ist jedoch nicht vonnöten. Im Prinzip müssen auch keine Masken mehr getragen werden – Ausnahmen gelten für Busse und Bahnen und Flughäfen.
Die allgemeine Grundregel: Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. In Discos und Nachtclubs oder bei Festivals und Konzerten, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, wird von Besuchern ein negatives Testergebnis oder ein Impfnachweis verlangt. Für genauere Informationen zu spezifischen Discos und Museen solle man sich besser direkt an die jeweiligen Etablissements wenden oder deren Homepage aufsuchen, sagt ein Sprecher des niederländischen Gesundheitsministeriums. Reisende können sich zudem kostenlos testen lassen. Termine ließen sich unter der Nummer +31 (0)8005005 vereinbaren.
LINK Hier geht es zu den geltenden Corona-Maßnahmen in den Niederlanden.
Portugal
Portugal wendet seit dem 1. Juli für Einreisende aus der EU ebenfalls das System des Covid-Check-Zertifikats an. Das bedeutet, dass Einreisende entweder vor der Einreise geimpft, genesen oder getestet sein müssen. PCR-Tests haben für die portugiesischen Behörden eine Gültigkeit von 72 Stunden, Antigen-Schnelltests behalten ihre Gültigkeit während 48 Stunden. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Test- und Quarantänemaßnahmen ausgenommen. In Portugal gilt man gleich nach der ersten Johnson&Johnson-Impfung oder der zweiten Dosis von Pfizer, Moderna und AstraZeneca als geimpft. Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben und anschließend eine Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als fertig geimpft.
LINK Hier gelangen Sie zur Webseite des Nationalen Gesundheitsdienstes Portugals (Seite nur auf Portugiesisch verfügbar).
Spanien
Wer würde nach den vergangenen Monaten nicht gerne an den spanischen Strand, um sich die Sorgen der Corona-Pandemie wegzubräunen? Urlauber aus der EU können sich in Spanien auf das 3G-Prinzip des Impfzertifikats stützen. Das heißt, dass geimpfte, getestete oder wieder genesene Personen ohne Problem nach Spanien einreisen dürfen.
Das spanische Gesundheitsministerium gibt an, dass geimpfte Personen 14 Tage nach Erhalt ihrer zweiten Dosis mit ihrem Impfzertifikat nach Spanien einreisen können. Personen ohne Impfnachweis müssen sich 48 Stunden vor der Einreise nach Spanien testen lassen. Sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests werden für den Testnachweis akzeptiert. Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind, dürfen ebenfalls nach Spanien einreisen. Aber aufgepasst: Der positive Corona-Test muss mindestens elf Tage her sein und ist nur für 180 Tage, also grob gerechnet sechs Monate, gültig.
LINK Hier geht es zur Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
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