Verbraucherschutzserie (9)Die smarte Welt im Visier des Safer-Internet-Tages

Verbraucherschutzserie (9) / Die smarte Welt im Visier des Safer-Internet-Tages
Vorsicht vor der Dunkelkammer: Im weltweiten Netz lauern zusehends Gefahren für die Verbraucher. Quelle: Freepik

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Am 6. Februar ist Safer-Internet-Tag. Am 28. Januar war internationaler Datenschutztag. Zu viel des Guten? Nein! Mehr denn je ist es wichtig, Konsumenten mit den Möglichkeiten und Tücken der digitalen Welt vertraut zu machen. Auch der Gesetzgeber ist gefordert.

Kennen Sie das KISS-Prinzip? „KISS“ steht für „Keep It Simple and Stupid“. In anderen Worten: „Mache es so einfach, wie nur möglich.“ In der digitalen Welt, die zunehmend Einfluss gewinnt, gilt dieses Prinzip bisher nur ansatzweise. Je mehr die Digitalisierung sich ausbreitet und ein bequemeres Leben verspricht, umso häufiger werden die damit verbundenen Schwierigkeiten und Fallen für Verbraucher sichtbar. Selbst für informierte und jüngere Menschen wird die smarte Welt zur Qual.

Am Montagmorgen warnte die Gesundheitskasse (CNS) abermals vor den derzeit stattfindenden Betrügereien durch gefälschte Anrufe, SMS und E-Mails, die versuchen, sich als CNS auszugeben. „Ihre Karte ist bedauerlicherweise abgelaufen“, heißt es da. Dann wird man aufgefordert, einen Link zu aktivieren, um die Sache in Ordnung zu bringen. Wer das tut, ist leider bereits in die Falle getappt. Denn diese Mitteilungen stammen nicht von der CNS, sondern von einer feindlich gesinnten Stelle. Diese ist darauf aus, sich in Ihrem Tablett, PC oder Handy genüsslich einzurichten und Schaden anzurichten. Banaler ausgedrückt: Es geht um Ihre Daten und um Ihr Geld.

Beispiele häufen sich

Anderes Beispiel. Am Mittwochnachmittag beim Schreiben dieser Zeilen: Eine in Luxemburg ansässige Versicherungsgesellschaft meldet sich per Mail. Leider hätten sie sich zu meinen Ungunsten um 127,38 Euro verrechnet. Ich müsste nur einen Link anklicken und schon würde ich das Geld zurückerhalten. Dumm nur, dass ich überhaupt nichts mit dieser Versicherung zu tun habe.

Solche Beispiele häufen sich. Zunehmend sagen Menschen aller Altersgruppen, dass sie solche Benachrichtigungen einfach löschen. Ihr Misstrauen scheint groß. Das ist gut und dürfte eine sichere Vorsichtsmaßnahme sein. Letztlich torpediert es aber auch alle Bemühungen, die bisher unternommen wurden, um den Menschen die digitale Welt schmackhafter zu machen. Schade!

Gesetzgeber sind mehr denn je gefordert, echte Abhilfe zu schaffen und den Umgang mit dem Netz sicherer zu gestalten. Bis dahin müssen Konsumenten bestmöglich geschützt, informiert und gewarnt werden. Der internationale Datenschutztag ist dafür eine gute Gelegenheit. Dieser Tag wurde 2006 auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen, um die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten bei der automatisierten Datenverarbeitung zu gewährleisten. Viel scheint bisher aber nicht passiert zu sein. Im Rahmen eines besseren Umgangs mit den Möglichkeiten der digitalen Welt ist besonders auch der kommende Safer-Internet-Tag am 6. Februar zu sehen.

Nützliche Workshops

Im Rahmen des Safer Internet Day bieten „Bee Secure“, die „Union luxembourgeoise des consomateurs“ (ULC) sowie „GoldenMe Asbl.“ in Zusammenarbeit mit dem „Zentrum fir politesch Bildung“ (ZPB) und „Make It Asbl.“ vier interaktive Workshops an. Diese richten sich hauptsächlich, aber bei weitem nicht nur, an Menschen, die nicht mit digitalen Medien aufgewachsen sind. Ziel ist eine sicherere Nutzung des Internets und ein besseres Verständnis für alles, was im weltweiten Netz zur Gefahr werden könnte. 

Behandelt werden Themen wie Filterblasen, Verschwörungstheorien, Falschinformationen, Online-Sicherheit, schlaue Passwörter, aber auch Künstliche Intelligenz und ihre Nutzungsmöglichkeiten sowie Programme wie ChatGPT. Die Workshops sind nächste Woche. Mehr Informationen und Anmeldung unter goldenme.lu

Am 6. Februar ist der internationale Safer-Internet-Tag. Kein Feiertag. Eher ein Grund zur wachsenden Sorge. Zumindest so lange, wie Betrüger schneller sind als der Gesetzgeber und seine Verpflichtung für Verbraucherschutz.