Aus dem ParlamentChamber beschließt Verlängerung des Covid-Gesetzes – Drittimpfung für ältere Personen

Aus dem Parlament / Chamber beschließt Verlängerung des Covid-Gesetzes – Drittimpfung für ältere Personen
Das Parlament hat gestern mit großer Mehrheit ein paar kleinen Änderungen am Covid-Gesetz zugestimmt. Die ADR lehnte das Gesetz ab, „déi Lénk“ enthielt sich. Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Die neuen, bis zum 18. Oktober gültigen Bestimmungen weiten das Covid-Check-System (3G) auf alle Besucher von Krankenhauseinrichtungen aus, also auch auf Personen mit einem Arzt- oder Therapietermin und deren Begleitperson. Bisher musste lediglich bei Krankenbesuchen ein negativer Test oder ein Impf- beziehungsweise Genesungsausweis vorgelegt werden. In den Schulen werden Schüler und Lehrer während sieben Tagen eine Maske tragen müssen, falls ein Covid-Fall in der Klasse festgestellt wurde. Die allgemeine Maskenpflicht in den Klassenräumen ist aufgehoben, wenn die Schüler und Schülerinnen sitzen. Getestet wird jedoch weiterhin. Alle anderen Anti-Covid-Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.

Da das aktuelle Covid-19-Gesetz am 14. September auslief, mussten die Abgeordneten einen Monat vor der normalen Parlaments-„Rentrée“ über den Entwurf zur Fristverlängerung befinden. Es handelte sich dabei um die letzte öffentliche Sitzung des Parlaments im Cité-Gebäude.

Sowohl die Verlängerung als auch die geringfügigen Abänderungen erklärte Berichterstatter Mars Di Bartolomeo (LSAP) mit den in den vergangenen Wochen gestiegenen Infektionszahlen. Ungewiss sei, wie sich Ferienrückkehr und Arbeitswiederaufnahmen sowie die aggressivere Delta-Variante auf das Infektionsgeschehen auswirken werden. Gleichzeitig verzeichne man gute Fortschritte bei der Impfung. Die Zahl der Covid-bedingten Krankenhauseinweisungen sei zwar gestiegen, habe sich aber nun stabilisiert. Di Bartolomeo erinnerte dabei daran, dass die meisten Patienten in den Spitälern nicht geimpft seien, bei den Patienten auf den Intensivstationen seien das 100 Prozent.

CSV begrüßt Gesetzesänderungen

Weitere Öffnungen seien daher derzeit nicht angebracht, das Covid-Check-Regime müsste weitergeführt, vulnerable Personen weiterhin besonders geschützt werden, so Di Bartolomeo unter Hinweis auf die nun allgemeine 3G-Pflicht für alle Personen, die ein Krankenhaus betreten.

Die Gesetzesänderungen und die Fortführung der bestehenden Regeln wurden von der CSV begrüßt. Anders als in der Vergangenheit trug auch die CSV-Fraktion den Gesetzentwurf mit. Es sei gut, dass die Regierung Vorsicht walten lasse, so CSV-Fraktionssprecher Claude Wiseler. Die CSV ziehe aus dem aktuellen Infektionsgeschehen dieselben Schlussfolgerungen wie die Regierung. Zwar sei die Lage derzeit nicht dramatisch, aber die Gefahr einer vierten Welle bestehe. Das Covid-Check-Regime sei eine positive Maßnahme gewesen, die in ähnlicher Form in der Vergangenheit von der CSV gefordert worden war.

Kritik äußerte Wiseler jedoch an den Maßnahmen in den Schulen. Richtig sei es wohl, dass die Maskenpflicht in den Schulen aufgehoben wurde. Man hätte sich jedoch zusätzliche Maßnahmen gewünscht, etwa ein vereinfachtes Covid-Check-Regime.

Einverstanden zeigte sich Wiseler mit der Abschaffung der unentgeltlichen PCR-Tests für Nicht-Geimpfte. Man plädiere nicht für eine Impfpflicht, wünsche sich aber gezielte Kampagnen für Impfgegner. Probleme sah Wiseler in der Arbeitswelt. Wie könne ein Arbeitgeber die Sicherheit seiner Angestellten vor solchen Mitarbeitern schützen, die sich nicht testen oder impfen lassen wollen, fragte er. Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) werde den Arbeitgeberverband UEL kontaktieren, um mögliche Lösungswege zu suchen, so Mars Di Bartolomeo.

Drittimpfungen für ältere Menschen 

Mehrere Abgeordnete gingen näher auf die Problematik Impfverweigerung und die Abschaffung der Gratis-PCR-Tests ein. Der sozialistische Fraktionschef Georges Engel führte historische Beispiele an, um die Wirkung von flächendeckenden Impfungen bei der Bekämpfung gefährlicher Krankheiten hervorzuheben. Die PCR-Tests blieben weiterhin unentgeltlich für Personen, die sich nicht impfen lassen könnten, bei Verdacht auf eine Infektion oder am Ende der Quarantäne. Laut Fraktionspräsidentin Josée Lorsché („déi gréng“) sei die gute Lage in den Krankenhäusern auch den Impferfolgen geschuldet. Die Impfung schütze nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Wirtschaft sowie die Kultur- und Sportwelt. Es sei nicht am Steuerzahler, den Impfverweigern die Tests zu zahlen, so Lorsché. Wer sich gegen die Impfung entscheide, entscheide sich für eine Ansteckung seiner Person und seiner Kinder, so die grüne Abgeordnete mit Blick auf die niedrige Impfquote bei den 25- bis 40-Jährigen.

Zweifel am Covid-Gesetz äußerten Jeff Engelen (ADR) und „déi Lénk“-Vertreterin Nathalie Oberweis. Während Engelen auf die Einhaltung des zu Beginn der Pandemie gemachten Versprechens drängte, bei einer Impfquote von 70 Prozent Lockerungen vorzunehmen, befürchtete Oberweis, dass Ungeimpfte ihren Test bei einem Krankenhausbesuch selbst zahlen müssten. Dabei bestehe das Risiko, dass das Recht auf Zugang zu medizinischen Leistungen für diese Personen geschmälert werde. Während die ADR den Gesetzentwurf ablehnte, enthielten sich die „déi Lénk“-Abgeordneten.

Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) betonte, man wolle eine hohe Impfquote auch weiterhin durch Überzeugungsarbeit erzielen. Sie verwies auf die erfolgreichen Einsätze der Impfbusse in den vergangenen Wochen. 244 Arztpraxen würden impfen. Im Gespräch sei man mit großen Betrieben für Impfungen vor Ort. Lenert kündigte eine Kampagne für Drittimpfungen bei Personen über 75 Jahre an. Bei zweifacher Impfung (AstraZeneca, Biontech, Moderna) erfolgt die zusätzliche Impfung nach sechs Monaten, bei Johnson (einmalige Verabreichung des Impfstoffs) nach zwei Monaten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 54 Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.

Pit
16. September 2021 - 18.51

Sagen wir mal so: Die meisten nicht geimpften Menschen sind keine Impfgegner sondern wollen - aus persönlichen Gründen egal welcher Art - sich nicht impfen lassen. Das Recht steht ihnen zu - laut Grundgesetz ! Dass diese nun als asoziale, unverantwortliche usw Bürger hingestellt werden gehört zum schlechten Ton der Medienlandschaft und vieler Politiker. Wir sollten mal annehmen, dass diese Menschen meistens gesund sind , wie übrigens 90% aller Luxemburger zu keiner Zeit infektiös belastet waren. Dass auch Geimpfte ( bis zu 40% ) dann auch wieder betroffen sein könnten, trotzdem aber Privilegien geniessen, ist ein einmaliges Ergebnis heutiger politischen Entscheidungen. Wollen Ungeimpfte sich dann testen lassen - sozusagen als Beweis eben keine Gefahr für andere zu sein und auch als Dienst an der Gesellschaft, müssen diese den Test aus eigener Tasche bezahlen. Steuerzahler sind aber nicht nur Geimpfte sondern auch die anderen. Sowohl die Unterstützung der Betriebe wie auch die Kosten für das Impfen wurden von beiden Gruppen getätigt. Hier wurde dem Solidaritätsprinzip gekündigt !

In die aaner
15. September 2021 - 10.31

Die sich selbst zu Medizinmänner des aussterbenden Stammes der Luxianer erklärten Häuptlinge haben am Lage-Feuer gesprochen. Howgh ! Widerredner an den Marterpfahl , oder ?

Pick
15. September 2021 - 10.02

Firwaat eng drëtt Impfung, muss daat sin, wou ass dann do eng Analyse an Ursaach, mussen d'Leit voll Gëft gespretzt ginn, alles ass ësou wiesou eng Emstellung fir d'Zukunft, mais hätten d'Leit vill méi Vernunft an Respekt,dann wär munches och aanescht.

Prox
15. September 2021 - 7.30

Net jiddereen deen nach net geimpft as, as zwangsleefeg en Impfgéigner. Schuet, dass do rem alles an een Dëppe geheit gëtt.