Corona-KriseAuch drei Monate nach dem Ende der Sonderregeln sind immer noch viele Firmen in Kurzarbeit

Corona-Krise / Auch drei Monate nach dem Ende der Sonderregeln sind immer noch viele Firmen in Kurzarbeit
Seit dem 1. Juli gelten für Kurzarbeit wieder die „normalen“ Bestimmungen des Arbeitsgesetzes Foto: AFP/Christof Stache

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Eine der wichtigsten – wenn nicht die wichtigste – Covid-Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen, die die luxemburgische Regierung im Laufe des letzten Jahres eingeführt hatte, waren Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit. Seit Ende Juni ist diese Maßnahme nun ausgelaufen. Trotzdem bleibt die Zahl der von ihr betroffenen Unternehmen auch weiterhin hoch.

Um zu verhindern, dass auf die gesundheitliche Krise, die zur Wirtschaftskrise wurde, eine soziale Krise folgt, wurden gleich zu Beginn des Corona-Stillstands, Mitte März 2020, Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit eingeführt. Die Kurzarbeit („Chômage partiel“) sollte helfen, den Krisen-Schock abzufedern: Firmen konnten so ihre Beschäftigten, mit ihrem Fachwissen, kostengünstig halten – während gleichzeitig viele Arbeitnehmer davor bewahrt werden konnten, ihren Job zu verlieren.

Die Nachfrage nach dem Hilfsinstrument war gewaltig: In den Monaten März und April 2020 waren Anträge von jeweils mehr als 11.200 Unternehmen genehmigt worden. Mehr als 130.000 Menschen, berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen, waren damals, auf dem Höhepunkt des Corona-Stillstands, in Kurzarbeit.

Die Kurzarbeit gilt für Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeiten aus klar definierten Gründen teilweise oder ganz einstellen müssen. Betroffene Arbeitnehmer erhalten 80 Prozent ihres normalen Bruttostundenlohns – jedoch darf das Maximum von 250 Prozent des sozialen Mindestlohns nicht überschritten werden. Ein Unternehmen kann einen Teil der Belegschaft, oder aber eine ganze Abteilung, in Kurzarbeit schicken. Das vom Arbeitgeber gezahlte Kurzarbeitergeld wird vom Beschäftigungsfonds zurückerstattet.

Zweite Welle zu Beginn 2021

In den Monaten Mai bis November 2020 ging die Zahl der Betroffenen nach und nach wieder zurück. Für November wurden nur noch Anträge von 2.793 Firmen gezählt, 2.679 davon wurden genehmigt. Doch mit einem neuen Corona-Stillstand im Dezember schnellte auch die Nachfrage nach Kurzarbeit wieder in die Höhe. Insgesamt 4.172 Firmen hatten für den letzten Monat des Jahres einen derartigen Antrag eingereicht.

Auch für die ersten Monate des Jahres 2021 wurde eine weiter leicht steigende Anzahl der Anfragen verbucht. Für März wurden von 4.450 Betrieben Ersuchen gestellt.

Erst die Zahlen für April und Mai waren wieder rückläufig. Für letzteren wurden 4.029 Anträge genehmigt; 31.342 Angestellte, berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen, waren betroffen. Auch für Juni 2021, den letzten Monat, an dem die Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit galten, ging die Zahl der eingereichten Anfragen weiter zurück. Jedoch wieder nur leicht. Insgesamt hat die Regierung für Juni die Anträge von 3.676 Unternehmen genehmigt.

Rohstoffknappheit und Überschwemmungen

Ursprünglich sollte die Corona-Sonderregelung zur Kurzarbeit nur bis Jahresende 2020 gelten. Um die von der Krise betroffenen Firmen und ihre Arbeitnehmer weiter zu unterstützen, wurden die Regeln, unter Bedingungen, jedoch bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ab Juli muss der Zugang zur Kurzarbeit nun wieder konjunkturell oder strukturell bedingt sein, aus Gründen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Andere Hilfsmaßnahmen wurden derweil verlängert.

Hinzu gekommen war jedoch, für die Monate März und Juni, eine Sonderregelung für Firmen aus dem Bauwesen, die von der außergewöhnlichen Rohstoffknappheit betroffen waren.

Kosten von mehr als einer Milliarde Euro

Die Corona-Kurzarbeit-Hilfen kosten den Staat sehr viel Geld. Von monatlich rund 635.000 Euro vor der Krise stieg die Summe seit März 2020 auf durchschnittlich 48 bis 49 Millionen, erklärte Arbeitsminister Dan Kersch Anfang 2021 in einer Zwischenbilanz. Zwischen März 2020 und Februar 2021 wurden 985,3 Millionen Euro für Kurzarbeit ausgezahlt. Die meisten Unternehmen, die Kurzarbeit beantragten, kommen aus dem Handel, dem Bauwesen und dem Horeca-Sektor. Insgesamt erwartet die Regierung für 2021 ein Defizit von 2,1 Milliarden Euro beim Zentralstaat, nach einem Minus von mehr als 3,34 Milliarden Euro im Vorjahr.

Doch das Instrument war nicht nur teuer – es war auch erfolgreich: Das statistische Institut Statec schätzt, dass die Arbeitslosenquote 2020 ohne Kurzarbeit bis auf 8 Prozent (Jahresbeginn 2020: 5,4 Prozent) gestiegen wäre. Tatsächlich lag die Quote im Dezember bei 6,3 Prozent. Im Juni 2021 ist die Zahl der Arbeitssuchenden sogar wieder unter das Niveau von vor der Pandemie gefallen, auch wenn die saisonbereinigte Arbeitslosenquote immer noch über dem Vor-Krisen-Niveau lag. 

Deutlicher Rückgang seit Juli

Mit dem Auslaufen der Sonderregeln sind die Kurzarbeit-Anfragen der Unternehmen für den Monat Juli dann sehr deutlich zurückgegangen. Nur noch etwa halb so viele wurden eingereicht; 1.765 Ersuchen (17.144 Vollzeitarbeitsplätze) wurden genehmigt. Deutlich mehr als die Hälfte der Anfragen kamen weiterhin aus dem Horeca-Sektor.

Doch trotz des starken Rückgangs blieben die Zahlen insgesamt sehr hoch. Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn 2020 (Januar und Februar), als die Konjunktur noch normal lief, hatten gerade mal 26 bzw. 27 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Weniger als 2.400 Menschen waren betroffen.

Auf Tageblatt-Nachfrage erklärte das Wirtschaftsministerium im Juli, dass wohl viele Betriebe weiter „vorsichtshalber“ Anfragen einreichen. Immerhin sei die Maßnahme mittlerweile bekannt und die Krise noch nicht ganz vorbei. Im Endeffekt würde jedoch wohl nicht jeder Betrieb ihre Mitarbeiter tatsächlich in Kurzarbeit schicken.

Auch im zweiten Monat nach dem Ende der Sonderregeln für Corona-Kurzarbeit ging die Zahl der Anträge zurück, blieb insgesamt jedoch immer noch hoch. Für August wurden 1.424 Anträge (13.201 Angestellte) genehmigt. Hinzu kam, mit den Opfern der Überschwemmungen, jedoch auch eine neue Kategorie von Unternehmen. Insgesamt 140 Ersuchen von Firmen, die keine eigene Versicherung abgeschlossen hatten, wurden diesbezüglich vom „Comité de conjoncture“ angenommen.

Für den dritten Monat nach dem Ende der Sonderregeln, den nun beginnenden September, ging es mit den Anträgen noch einmal weiter nach unten. Erstmals seit Beginn der Corona-Krise ist die Zahl der Unternehmen in Kurzarbeit wieder unter die Marke von 1.000 gefallen, wie die Regierung in einer Pressemeldung mitteilte. 734 Anträge wurden angenommen – betroffen sind 12.518 Angestellte. Verglichen mit der Vor–Corona-Zeit benutzen somit, trotz boomender Wirtschaft und der Schaffung tausender neuer Jobs, immer noch sehr viele Firmen diese Hilfsmaßnahme.