Neue DirekthilfenAb sofort profitieren mehr Kleinunternehmen von staatlicher Corona-Unterstützung

Neue Direkthilfen / Ab sofort profitieren mehr Kleinunternehmen von staatlicher Corona-Unterstützung
Auf dem Papier konnten Campingplätze und Hotels geöffnet bleiben. Für die Direkthilfen kamen sie bis jetzt nicht infrage. Ab heute können aber auch diese Unternehmen eine Finanzspritze beantragen. Foto: Editpress/Anne Lommel

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Vor Wochenfrist wurden sie im Ministerrat verabschiedet, ab heute können die neuen Soforthilfen für kleine Unternehmen auch offiziell beantragt werden. Damit können nun auch Betriebe aus dem Notfallfonds schöpfen, die bislang von den Direkthilfen ausgeschlossen waren.

Ab heute kommen Unternehmen mit zehn bis zwanzig Angestellten in den Genuss einer einmaligen Unterstützung von 12.500 Euro. Darüber hinaus wird nun auch die Pauschalentschädigung von 5.000 Euro für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern auf Unternehmen ausgedehnt, die nicht aufgrund des großherzoglichen Reglements vom 18. März schließen mussten, zwischen dem 15. April und 15. Mai allerdings mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes einbüßen werden.

Tatsächlich konnten in einer ersten Phase nur Unternehmen und Selbständige von der Direkthilfe über 5.000 Euro profitieren, die wegen der Pandemie geschlossen werden mussten. Nicht betroffen waren zu diesem Zeitpunkt allerdings Betriebe, die theoretisch zwar geöffnet werden konnten, in Wirklichkeit wegen der Krise aber keine Kundschaft hatten, wie etwa Hotels, Campingplätze oder Zulieferfirmen, die vom Horeca-Bereich abhängen.

„Die Krise betrifft ja nicht nur Unternehmen, die schließen mussten, sondern auch Betriebe, denen aufgrund der Pandemie die Kunden oder Aufträge ausbleiben“, betont der für die Soforthilfen zuständige Mittelstandminister Lex Delles. Eine Zulieferfirma, die Gastbetriebe etwa mit Kaffeebohnen versorge, habe durch die Schließung Letzterer auch weniger Umsatz. Auch wenn dieses Unternehmen nicht vom Gesetz her schließen musste, ist der finanzielle Schaden groß.

Ähnliches gilt auch für Hotels und Campingplätze: Diese können auf dem Papier zwar öffnen, doch bleibt ihnen wegen der Pandemie und den damit einhergehenden Reise- und Ausgangsbeschränkungen die Kundschaft aus. Gastbetriebe mit angeschlossenem Restaurant oder Café konnten zwar die Direkthilfe von 5.000 Euro für eben dieses Lokal beantragen, doch verfügen nicht alle Hotels und Campingplätze über einen Gastronomiebetrieb. „Für all diese Unternehmen, die zwar nicht schließen mussten, de facto aber keine Kunden haben, wurde nun die zweite Direkthilfe eingeführt“, betont Minister Delles.

Beantragen können die zwei neuen Direkthilfen sämtliche Unternehmen, die über eine Handelsermächtigung verfügen, einen Mindestjahresumsatz von 15.000 Euro haben und zwischen dem 15. April und 15. Mai 2020 mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes einbüßen werden. Betriebe mit zehn bis zwanzig Angestellten können einen einmaligen Zuschuss von 12.500 Euro beantragen, während Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern das Recht auf eine Direkthilfe über 5.000 Euro haben. Beide Finanzspritzen müssen nicht zurückerstattet werden.

Indessen verweist der Minister darauf, dass Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die in der ersten Phase der Exit-Strategie weiter geschlossen bleiben müssen und bereits eine Direkthilfe erhalten haben, eine zusätzliche Entschädigung über 5.000 Euro beantragen können. Gleiches gilt auch für Unternehmen, die vor einer Woche zwar öffnen durften, bis zum 15. Mai aber mit einem Verlust von mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes rechnen.

Neue Soforthilfe ist breiter ausgelegt

Bis heute haben etwas mehr als 6.100 Unternehmen eine Soforthilfe von 5.000 Euro erhalten. „Was in etwa 30,5 Millionen Euro entspricht“, so Lex Delles. Darüber hinaus wurden bereits 650 Unternehmer mit 2.500 Euro bezuschusst, die Selbstständigen zustehen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Der Gesamtbeitrag der ausgezahlten Beihilfen für Selbstständige dürfte damit bei rund 1,62 Millionen Euro liegen. Auch kann diese Beihilfe ab sofort mit der Soforthilfe von 5.000 Euro kumuliert werden.

„Die neue Soforthilfe ist viel breiter ausgelegt und betrifft mehr Unternehmen“, betont Lex Delles. Somit liege es auf der Hand, dass nun auch weitaus mehr Anfragen eingehen werden. Die erste Hilfe sei ausschließlich für Unternehmen gewesen, die schließen mussten. „Die zweite Hilfe betrifft zusätzlich Unternehmen, die geöffnet haben, jedoch 50 Prozent ihres Umsatzes einbüßen werden“, so der Minister.

Verzögerungen in der Auszahlung der ersten Hilfe sind dem Minister durchaus bewusst. „Doch handelt es sich dabei vielmehr um eine Ausnahme als um die Regel“, so Delles. Allein in der ersten Woche nach Bekanntgabe der Soforthilfen seien 12.000 Anfragen beim Mittelstandministerium eingegangen. „Wir wurden regelrecht überschüttet mit Anfragen“, betont der Minister, der im gleichen Zusammenhang darauf hinweist, dass viele Anfragen gleich doppelt eingegangen seien. Das Problem: Die Anfragen konnten per E-Mail oder Post eingeschickt beziehungsweise gleich via Internet über Guichet.lu ausgefüllt werden.

Bei manchen Anträgen hätten Papiere oder andere Daten gefehlt, bei anderen sei das Bankkonto oder die Matrikelnummer falsch gewesen. „Das ist aber meist erst aufgefallen, nachdem die Anträge eingespeist wurden. Also mussten unsere Mitarbeiter den Fehler finden oder die Antragsteller darum bitten, das ganze Prozedere auf ein Neues zu starten“, erklärt Minister Delles. „Natürlich war der Arbeitsaufwand vor allem zu Beginn weitaus größer als angenommen.“

Auch mussten viele Anträge abgelehnt werden. Etwa weil sie nicht den Kriterien entsprachen: So hätten viele Betriebe oder Unternehmer Anträge gestellt, obschon sie überhaupt nicht schließen mussten. Informationen des Tageblatt zufolge hatten auch viele Ärzte oder Dienstleister wie Buchhalter und Notare die Direkthilfe beansprucht. Fälle, die aufgrund der Kriterien abgewiesen werden mussten.

Manche Betriebe konnten keine Handelsermächtigung vorzeigen, andere kamen nicht auf den benötigten Mindestumsatz von 15.000 Euro im Jahr. Wobei das Ministerium aber gleich in mehreren Hinsichten Kulanz zeigte: Bei Unternehmen, die erst seit Anfang des Jahres tätig sind, wurde der Umsatz etwa auf ein gesamtes Jahr hochgerechnet. Auch wurden jene Restaurants nicht benachteiligt, die zwar geschlossen hatten, dennoch aber Lieferungen anbieten.

„Wir wollten keine Gastronomiebetriebe bestrafen, die sich in schweren Zeiten etwas einfallen lassen, um den Kopf über Wasser zu halten“, so Delles. Demnach wurden die Soforthilfen auch an Restaurants ausbezahlt, die Lieferungen oder Take-out anbieten, also nicht ganz geschlossen sind.

„Das Ministerium ist fehlbar“

Die neue Direkthilfe kann nur noch über ein elektronisches Formular auf Guichet.lu beantragt werden. Einerseits werden doppelte Abgaben vermieden, andererseits sinkt auch das Risiko, dass Daten und Informationen im Antrag fehlen. „Dieser kann dann einfach nicht abgeschlossen werden, sodass die Antragsteller gezwungen sind, die benötigten Daten gleich mitzuliefern“, so Delles.

Dass es dennoch zu Fällen kam, in denen die Antragsteller überhaupt keinen Bescheid erhielten, ist dem Minister zufolge äußerst bedauerlich, doch handele es sich auch dabei um Ausnahmen. „In den meisten Fällen ist die Auszahlung aber bereits nach einer Woche erfolgt“, so Delles. In den letzten Tagen seien im Schnitt immer noch 150 bis 200 Anträge eingegangen. „Bis Ende dieser Woche, Anfang der nächsten werden wir alle Anträge der ersten Phase abgewickelt haben“, verspricht der Minister.

So ist dem Tageblatt aber ein Unternehmen bekannt, das seinen Antrag bereits Ende März gestellt hatte, bis heute aber keinen Bescheid erhielt. „Ich muss das natürlich nachprüfen. Doch in der Regel müsste das Unternehmen zumindest aber eine Rückmeldung erhalten haben, sollte nun ein Papier gefehlt haben oder ein anderer Fehler vorliegen“, meint Minister Delles. Tatsächlich handelt es sich bei dem Unternehmen aber um einen Campingplatz, dem die erste Hilfe im Endeffekt gar nicht zusteht. „Dafür kann der Betrieb nun aber die neue Soforthilfe beantragen“, so der Minister, der aber keine Erklärung dafür hat, dass das Unternehmen keinen Bescheid – ob positiv oder negativ – erhielt.

„Auch das Ministerium ist fehlbar“, gibt der Minister denn auch unumwunden zu. Es komme vor, dass Mal das eine oder andere „durchrutscht“. Dennoch gibt Lex Delles zu bedenken, dass das ganze System der Soforthilfen in einem relativ schnellen Zeitrahmen umgesetzt werden musste. „Da sticht eine Menge Aufwand dahinter“, so Delles. Allein die zweite Direkthilfe habe eine Entwicklungszeit von anderthalb Wochen beansprucht.

Jangeli
28. April 2020 - 14.06

Den Lex Delles ass op der falscher Plaatz, sein ganzt Gelaabers brengt dreimol neischt, Onkompetenz ,inklusiv sein ganzen Ministär, Mëttelstand an kleng Betriber sinn schons laang vun der DP futti gemaach ginn,daat dooten ass een purt Verzweifelungshandeln, den Herr Delles wir gudd beroden ërem virun seng Schoulkanner stoën ze goën, do ass sein Gehalt besser ubruecht.

Sepp
28. April 2020 - 12.30

Da lob ich mir doch meinen Nachbarn der im Import-Export tätig ist. Keine Angestellten, grosses Haus und immer zuhause.