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100 Jahre Index
Die Geburtstage von wichtigen sozialen Errungenschaften sollten nicht unerwähnt bleiben. Dies gilt auch für die Anpassung von Löhnen, Gehältern und Sozialleistungen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. In dem vom Landesverband erkämpften Personalstatut, welches am 1. Juni 1921 in Kraft trat, war erstmalig vorgesehen, dass bei den regelmäßigen Anpassungen der Gehältertabellen die Entwicklung der Index-Ziffer zu berücksichtigen sei.
Symbolfoto: Archiv Editpress
Ähnliche Bestimmungen wie bei den Eisenbahnern wurden im selben Jahr bei den Staatsfunktionären und etwas später bei den Gemeindebeamten eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Indexsystem nach und nach auf die Kollektivverträge und auf den Mindestlohn ausgedehnt. Der Indexwarenkorb von 1921 beruhte auf den Erhebungen der Konsumgewohnheiten der Jahre 1913/1914. Er umfasste 19 Gebrauchsartikel, wobei 70% davon Lebensmittel beinhalteten. Am 1. Januar 1948 erfolgte die Reform der Indexanpassungen und des Warenkorbes, mit der Festlegung der Indexziffer auf 100, die auch heute noch immer Gültigkeit hat. Der damalige Indexwarenkorb beinhaltete 36 Gebrauchsartikel. Auch damals gab es bereits Auseinandersetzungen bezüglich der Indexanpassungen. 1949 gab es einen Indexstopp, der nach Protesten 1950 wieder teilweise aufgehoben wurde.