Arbeitnehmer
100 Jahre Index in Luxemburg – Mechanismus zur Sicherung der Kaufkraft
Der Index ist eine Besonderheit der Luxemburger Wirtschaft. Indem er dafür sorgt, dass die Kaufkraft der Gehälter gewahrt bleibt, trägt er zur Sicherung des sozialen Friedens und des Wohlstands im Land bei. Am heutigen 1. Juni 2021 feiert er seinen 100. Geburtstag.
Der Index ist eine Freude für alle Beschäftigten in Luxemburg: Er sorgt dafür, dass die Kaufkraft ihrer Gehälter – trotz Preissteigerungen – gewahrt bleibt Foto: Bloomberg/Simon Dawson
Für viele Beschäftigte (und Rentner) ist die „automatische Indexierung der Löhne und Gehälter“, auch „Index“ genannt, die einzige „Gehaltserhöhung“, die sie im Laufe der Jahre erhalten. Diese Anpassung der Einkommen an die Lebenshaltungskosten ist ein Grund, warum es hierzulande weniger Streiks als in den Nachbarländern gibt. Das Großherzogtum ist eines von nur wenigen Ländern, die einen derartigen Mechanismus zur Sicherung der Kaufkraft der Arbeitnehmer haben.
Doch auch wenn das Gehalt steigt, so handelt es sich doch nicht um eine Lohnerhöhung. Die Steigerung ist nur ein Ersatz für den Kaufkraftverlust (durch die Inflation), den der Bezieher des Gehalts in der letzten Zeit erlebt hat. Erst wenn die Preise um 2,5 Prozent gestiegen sind, zieht das System nach und die Gehälter steigen automatisch um 2,5 Prozent. Falls die Inflationsrate hoch ist, können mehrere Tranchen innerhalb eines Jahres anfallen. Bei niedriger Inflation können mehrere Jahre zwischen den einzelnen Indextranchen liegen.
Das System der automatischen Anpassungen der Gehälter an die Preisentwicklung eines festgelegten Warenkorbs (Warenindex) geht zurück auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Damals war die Not der Menschen groß. Die Wirtschaft lag am Boden, die Preise stiegen schnell. Wer ein Gehalt bezog, konnte sich jeden Monat weniger dafür leisten. Um die Kaufkraft der Mitarbeiter zu wahren, wurde am 1. Juni 1921 erstmals der „Index“ in einen Kollektivvertrag beim Staat eingeführt. Seit jenem Jahr werden Gehälter und Pensionen von Bahnbediensteten und Beamten automatisch an die Preisentwicklung angepasst. 1927 folgte das Personal der Gemeinden. Rund zehn Jahre später fand der Index auch seinen Weg in die Kollektivverträge im Stahlsektor.
Dieser erste „Index“ basierte auf einem Warenkorb von 19 lebensnotwendigen Gütern und Lebensmitteln, die den Verbrauchsgewohnheiten einer durchschnittlichen, fünfköpfigen Familie (zwei Erwachsene und drei Kinder) entsprechen sollten. Rund 70 Prozent der Ausgaben waren für Lebensmittel vorgesehen. Nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1948 wurde der Warenkorb auf 36 Güter ausgeweitet. Dieser sollte nun den Konsumgewohnheiten einer Familie mit vier erwachsenen Mitgliedern entsprechen.
Seit 1975 allgemein gültig
In den folgenden Jahrzehnten wurde das System weiter ausgebaut und auf mehr Bevölkerungsgruppen ausgedehnt. Zu den Beamten kamen 1951 die anderen Mitarbeiter sowie die Arbeiter des Staates hinzu. Seit demselben Jahr wird auch der Mindestlohn an die Preisentwicklung angepasst. Seit 1965 ist die automatische Anpassung der Gehälter an die Preisentwicklung in jedem Kollektivvertrag Pflicht. Per Gesetz ist der Index seit Mai 1975 allgemein gültig.
Auch der Warenkorb hat sich im Laufe der Jahrzehnte stark verändert. Seit 1967 basiert der Index auf einem ausgefeilten Korb von 173 Produkten und Dienstleistungen und wird als „gewichteter Preisindex“ bezeichnet. Heutzutage sind es etwa 8.000 Waren und Dienstleistungen aus verschiedenen Kategorien, deren Preisentwicklung im Rahmen der monatlichen Inflationszahlen (IPCN) von Statec untersucht wird. Um seine Berechnung durchzuführen, gewichtet das statistische Institut die Kategorien je nach ihrer relativen Bedeutung im Endverbrauch der Haushalte. Seit 1999 werden die Liste dieser Rubriken und ihre Gewichte jedes Jahr angepasst, um Änderungen im Konsumverhalten der Haushalte zu berücksichtigen.
Die beiden gewichtigsten der zwölf aktuellen Produktkategorien sind „Wohnen, Wasser, Strom, Gas und sonstige Brennstoffe“ sowie „andere Produkte und Dienstleistungen“ mit jeweils einem Anteil von 17,4 Prozent am Index. Danach folgen die Bereiche Transport (14,5 Prozent), Lebensmittel (13,2 Prozent), Möbel und Haushaltsgeräte (8 Prozent) sowie Freizeit und Kultur mit 7,2 Prozent.
Dass der Bereich „Wohnen“ nicht stärker ins Gewicht fällt, liegt daran, dass für den Index nur die Mieten mit in Betracht gezogen werden, während die Ausgaben für die Wohnung von Eigenheimbesitzern von der Rechnung ausgeschlossen sind. Auch das starke Wachstum der Wohnungspreise spiegelt sich im Index somit nicht wider. Dennoch ist die Gewichtung des Bereiches in den letzten Jahren gestiegen: Im Jahr 2000 lag der Anteil von „Wohnen“ im Index nur bei 13,6 Prozent.
Um den Index zu erstellen, wird jeweils bis zum 1. Januar 1948 zurückgerechnet. Das Datum ist Startbasis mit 100 Punkten. Seitdem sind die Preise gestiegen. Anfang Mai hatte Statec mitgeteilt, der Index habe im April von 882,99 auf 884,74 Punkte zugelegt. Sobald die Marke von 895,78 Punkten überschritten wird, wird die Auszahlung der nächsten Index-Tranche fällig. Seit 1972 finden die Anpassungen bei einer errechneten Preissteigerung von 2,5 Prozent statt. Im darauffolgenden Monat steigen dann die Gehälter um 2,5 Prozent.
Nächste Indextranche wird Ende 2021 erwartet
Wegen des anhaltenden Anstiegs des Ölpreises seit Ende 2020 und des aktuellen Zulegens der Preissteigerungsrate wird geschätzt, dass die nächste Indextranche noch im letzten Quartal des laufenden Jahres fallen könnte. Das geht aus der jüngsten Statec-Prognose von Anfang Mai hervor. Das letzte Mal, dass die Löhne an die Preissteigerungen der vergangenen Monate angepasst wurden, war am 1. Januar 2020.
Doch so ganz ohne Hürden, wie sich die historische Auflistung lesen lässt, ging der Durchmarsch der automatischen Anpassung der Gehälter an die Preisentwicklung nicht vonstatten. Für viele Unternehmer ist der Index keine reine Freude. Sie kritisieren, dass solche automatischen Gehaltserhöhungen ihre Kosten in die Höhe treibt. Auf Produktivität und Gewinne des einzelnen Unternehmens nimmt der Index keine Rücksicht. Zudem treibt der Index die Preissteigerungen im Lande weiter an und sei somit schädlich für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
In jeder Wirtschaftskrise wurde der Index somit immer wieder infrage gestellt. Mehrmals wurde er verändert, kurzfristig ausgesetzt oder die Zahl der möglichen jährlichen Tranchen begrenzt. Beispielsweise 1980, zu einer Zeit, als die Preise derart schnell stiegen, dass zwei bis drei Indextranchen im Jahr die Norm waren. Bei der Bevölkerung kamen diese Versuche von Veränderungen schlecht an. Sie spüren dann einen Rückgang ihrer Kaufkraft. Unter anderem deshalb kam es zum Generalstreik von 1982. Mit der Finanzkrise von 2008 und dem Streik von Mai 2009 wiederholte sich die Geschichte.
Seit 2015 funktioniert der Index wieder relativ normal. Er sorgt seitdem zudem für überraschend wenig politische Diskussionen. Möglicherweise liegt das aber einfach nur an der niedrigen Inflationsrate: Im Gesamtjahr 2020 lag sie bei gerade mal 0,8 Prozent. Das staatliche Kindergeld, das seit 2006 nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst wurde, soll nun ab dem 1. Januar 2022 (also nach der nächsten Indextranche) wieder an die Preissteigerungen angepasst werden. Gleichzeitig hat die Regierung jedoch entschieden, die durch die neue CO2-Steuer bedingten Preiserhöhungen nicht in die Berechnung des Index mit einzubeziehen.