Wenn ein Familienangehöriger stirbt, bleibt zunächst keine Zeit für Trauer. Der Arzt übergibt Ihnen einen Umschlag mit dem Totenschein, der Einsargungsbescheinigung und einer ärztlichen Bescheinigung, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher trägt. Mit diesen Dokumenten müssen Sie binnen 24 Stunden beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der die Person verstorben ist, vorstellig werden. Familienstammbuch nicht vergessen (wenn...