Bauwesen

Weniger Bürokratie, mehr Wohnungen: 40 Regelungen werden entschärft

Eine ganze Reihe Regelungen und Vorschriften sollen in den nächsten Monaten vereinfacht oder abgeschafft werden. Mit diesem Schritt will die Regierung den Bau von Wohnungen fördern, der Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben und das Umbauen von Wohnungen vereinfachen. Das haben drei Minister in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Freitag mitgeteilt.

Die Maßnahmen sind Teil des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aktionsplans, mit dem die Schaffung von Wohnraum durch Verkürzung und Vereinfachung der Verfahren angekurbelt werden soll

Die Maßnahmen sind Teil des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aktionsplans, mit dem die Schaffung von Wohnraum durch Verkürzung und Vereinfachung der Verfahren angekurbelt werden soll Foto: Editpress/Alain Rischard

„Ziel ist es, schneller, effizienter und mehr zu bauen“, so Wohnungsbauminister Claude Meisch vor Journalisten. „Das ist eine der ganz großen Prioritäten unserer Regierung.“ Die Regierung habe einem ganzen Katalog von 40 Maßnahmen zugestimmt, der nun in den kommenden Monaten umgesetzt werde.

Es gehe darum, die Wohnqualität sicherzustellen und gleichzeitig genug, schnell und möglichst einfach passenden Wohnraum zu schaffen. Man wolle, dass „so viele Wohnungen gebaut werden, wie benötigt werden, und auf diesem Weg die Preise nachhaltig stabilisieren“. Das mit Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung sowie einer neuen öffentlich-privaten Partnerschaft zur Schaffung erschwinglicher Wohnungen.

„Es geht um einfachere Prozeduren für mehr Wohnraum“, so Innenminister Léon Gloden. „Wohnraum attraktiv gestalten und Prozeduren dort abbauen, wo es Sinn macht. (…) Da kommt vieles zusammen. Es ist ein Gesamtkonzept.“ Es handelt sich um die Fortsetzung von Arbeiten, die im Sommer 2024 angekündigt worden sind.

Die für das Land und den seit Jahrzehnten arg gebeutelten Wohnungsmarkt wichtigste Absicht ist wohl die geplante Umänderung des sogenannten „Artikel 29bis“. Auch wenn die Philosophie hinter der aktuellen Regelung „exzellent“ sei, so sei die Umsetzung doch zu kompliziert, so Gloden. Anstelle von zwei unterschiedlichen Prozentsätzen für erschwingliche Wohnungen, die bei Bauprojekten von mehr als zehn Wohnungen erforderlich waren, werde es beispielsweise künftig nur noch einen geben. Auch werde der Prozentsatz an erschwinglichem Wohnraum nicht mehr von Beginn an eingerechnet und die betroffenen Wohnungen würden etwas kleiner. Zudem sollen weniger Parkplätze erforderlich sein.

Bis zu 14.600 zusätzliche Wohnungen

Das alles werde dazu führen, dass auf der gleichen Fläche künftig deutlich mehr Wohnungen entstehen können, so der Innenminister. Er rechnet damit, dass damit landesweit in den neuen Stadtvierteln so zwischen 9.300 und 14.600 zusätzliche Wohnungen, darunter bis zu 5.600 erschwingliche, entstehen könnten.

Zudem wolle man sicherstellen, dass auf dem ausgewiesenen Land auch tatsächlich gebaut wird, so Claude Meisch weiter. Auch neue Grundstücke, die den Kriterien entsprechen (etwa eine gute Anbindung an ein Bahnhof), wolle man unter die Lupe nehmen. Zudem sollen sogenannte „zones experimentelles“ eingeführt werden, in denen im Sinne der Innovation nicht alle bestehenden Regeln eingehalten werden müssen. Dabei denkt der Minister etwa an das Gebiet der „Metzeschmelz“ zwischen Esch und Schifflingen, wo man besondere Pläne zur Nutzung von Grauwasser (etwa Regenwasser) habe. Aus diesen Projekten wolle man dann lernen.

Den Gemeinden will Claude Meisch mit seinem Ministerium Hilfestellung bieten. „An denen führt kein Weg vorbei. Die benötigen wir, wenn es um den Bau von Wohnungen geht.“ Er habe zugehört und festgestellt, dass es immer wieder Fragen zu den Details in den Regelungen gebe. Im Ministerium werde nun eine eigene „Cellule“ geschaffen, wo es Antworten für sie gebe. Auch finanziell wolle man den Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mehr entgegenkommen. Sie sollen gleich viel Unterstützung bekommen können, wie der karitative Sektor. Zudem sollen sie mehr Möglichkeiten erhalten, um den geschaffenen Wohnraum an Menschen zu vergeben, die bereits in der Gemeinde wohnen oder arbeiten. Diese zwei Punkte würde man im Gesetz anpassen.

Eine weitere Neuerung betreffe die Parks in den Städten, so Gloden. Künftig solle es erlaubt werden, dort kleinere Gebäude zu errichten, etwa einen Zeitungsstand, eine Eisbude oder ein kleines Restaurant. „Es geht darum, die Parks attraktiver zu machen und die Lebensqualität zu erhöhen“, so der Innenminister.

Am meisten erfreuen dürfte viele Wohnungsbesitzer die bereits im Juni angekündigten „Bagatellgrenzen“ für kleinere Bauprojekte. Demnach sollen beispielsweise bei kleineren Bauprojekten keine Baugenehmigungen mehr beantragt werden müssen, so Léon Gloden weiter. Eine kleine Terrasse könne man dann einfach bauen, bei einer von unter 50 m2 reiche es aus, die Gemeinde zu informieren. Ähnliche Regelungen sollen für Gartenhäuschen, Zäune oder Fotovoltaikanlagen gelten. Unterhalb einer gewissen Größe fallen die Anfragen nach Baugenehmigungen weg.

Claude Meisch, Léon Gloden und Serge Wilmes

Claude Meisch, Léon Gloden und Serge Wilmes Foto: Editpress/Alain Rischard

Auch das System des Ablaufs der Genehmigungen will die Regierung, wie bereits im Juni angekündigt, vereinfachen. In einer ersten Etappe sollen 2025 klare Fristen eingeführt werden. So hat eine Gemeinde dann beispielsweise nach dem Einreichen eines Antrags für eine Baugenehmigung zwei Monate Zeit, um zu sehen, ob das Dossier vollständig ist, und danach zwei weitere Monate zum Erstellen der Genehmigung. Wirklich „mutig“, wie Gloden es ausdrückt, will die Regierung dann 2026 werden. Dann soll das Prinzip des „Silence vaut accord“ eingeführt werden. Zum Jahresende will die Regierung mehr Details hierüber mitteilen.

Von der Genehmigungspflicht befreit

Harmonisiert und vereinfacht werden sollen derweil auch alle umweltbezogenen Genehmigungsverfahren. Für Umweltverträglichkeitsprüfungen werden neue Schwellenwerte eingeführt, im Wasserbereich werden einige Aktivitäten von der Genehmigungspflicht befreit oder unterliegen künftig nur noch einer Meldepflicht. Der Bereich der Bauvorhaben, die keine naturschutzrechtliche Genehmigung mehr benötigen, wird erweitert, insbesondere für Fotovoltaikanlagen. Die Gesetzesänderungen sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Energiewende beschleunigen, so Umweltminister Serge Wilmes.

Eine weitere, wohl weniger sichtbare, aber dennoch nicht unwesentliche Änderung wird die Industriezonen betreffen. Hier soll es künftig erlaubt sein, auch Wohnungen für die Mitarbeiter zu bauen. Es ist dies eine langjährige Forderung der Unternehmensverbände, die bezahlbare Unterkünfte für ihre Arbeiter benötigen. So wie früher die großen Industriebetriebe wie die Arbed, bemerkt Gloden. Vorgesehen sind Wohnungen mit einer Fläche von maximal 130 m2, in denen die Arbeiter mit Familie leben können. Letzten Endes seien aber viele unterschiedliche Konzepte möglich, fügt Meisch hinzu, auch gemeinsame Projekte mehrerer Unternehmen. Für erschwinglichen Wohnraum könne es auch staatliche Beihilfen geben.

Außerdem sollten die Gewerbegebiete insgesamt dichter und höher gebaut werden und weniger Parkplätze aufweisen. Auch bisher nicht vorgesehene Aktivitäten sollen sich ansiedeln können, etwa kleine Geschäfte, Fitnessstudios, Dienstleister (wie Buchhalter) und auch Forschungszentren. Mit Angeboten, wie etwa „Sport auf dem Dach eines Industriebetriebs“, können die Industriezonen deutlich attraktiver werden, so Gloden. Auch ein weiterer langjähriger Wunsch der Unternehmen soll nun möglich werden: die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung neben den Produktionswerken, etwa von Windmühlen.

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