Ab Juli 2025

Neues EU-Label für Wäschetrockner: Verwirrende Plusklassen werden endgültig abgeschafft

Ab Juli 2025 wird es ein neues Energielabel für Wäschetrockner in der EU geben. Verbraucher sollen von klareren Angaben und einer verständlicheren Skala profitieren.

Wäschetrockner werden ab Juli 2025 ausschließlich mit dem neuen EU-Energielabel gekennzeichnet

Wäschetrockner werden ab Juli 2025 ausschließlich mit dem neuen EU-Energielabel gekennzeichnet Symbolbild: Freepik

Verbraucher dürfen sich freuen: Ein neues EU-Energielabel soll bald mehr Transparenz und Vergleichbarkeit beim Kauf von Wäschetrocknern ermöglichen. Schluss mit verwirrenden Plusklassen wie A++ oder A+++ – künftig reicht eine einfache Skala von A bis G.

Bereits 2021 hatte die Europäische Union für viele Haushaltsgeräte die Energieeffizienzkennzeichnung reformiert. Doch Wäschetrockner blieben bisher außen vor und riefen mit ihren Plusklassen regelmäßig Unklarheiten hervor. Dies gehört bald der Vergangenheit an: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen nur noch Geräte mit dem neuen, vereinfachten Label verkauft werden.

Was ändert sich konkret?

Die auffälligste Neuerung ist die Rückkehr zur klareren Bewertungsskala: A steht für sehr energieeffiziente Geräte, G für besonders stromhungrige Modelle. Neben der optischen Vereinfachung wurden auch die Messmethoden überarbeitet. Der Energieverbrauch wird nun in Kilowattstunden pro 100 Trocknungszyklen im Eco-Programm angegeben – ein Wert, der leichter nachvollziehbar ist als die bisher genutzten 160 Zyklen pro Jahr.

Auch weitere Angaben wurden angepasst: So beinhantet das neue Label unter anderem die Programmdauer für das Eco-Programm bei voller Beladung, eine überarbeitete Kondensationseffizienzklasse (A bis D statt A bis G) sowie eine neue Luftschallemissionsklasse, die die Lautstärke der Geräte von A (sehr leise) bis D (sehr laut) einstuft.

Achtung beim Vergleich!

Die Übergangsphase hat im März 2025 begonnen: Hersteller müssen ihre Geräte sowohl mit dem alten als auch dem neuen Label versehen. Ab Juli 2025 ist dann nur noch das neue Label zulässig. Restbestände dürfen nur dann mit dem alten Label weiterverkauft werden, wenn kein neues Label vom Hersteller bereitgestellt werden kann – und das auch nur bis spätestens Ende März 2026.

Ein wichtiger Hinweis für Verbraucher, die vor Juli 2025 ein neues Gerät kaufen möchten: Alte und neue Energielabels sind nicht direkt vergleichbar – weder in ihrer Skala noch in den zugrunde liegenden Messverfahren. Wer hier genau hinsieht, kann Fehlkäufe vermeiden und das passende Gerät für die eigenen Bedürfnisse finden.

Weitere Tipps zum Thema sind im Ratgeber „Wäschetrockner oder Leine?“ auf der Plattform oekotopten.lu abrufbar.

In Kürze: Das neue EU-Energielabel für Wäschetrockner

Gültig ab:
– 1. Juli 2025 (Übergangsphase seit März 2025)
Neue Skala:
– A bis G statt bisher A+ bis A+++
Messmethode:
– Energieverbrauch bezogen auf 100 Eco-Trocknungszyklen (statt wie bisher 160 Zyklen pro Jahr)
Zusätzliche Angaben auf dem Label:
– Programmdauer im Eco-Modus bei voller Beladung
– Kondensationseffizienzklasse: A (hoch) bis D (niedrig)
– Luftschallemissionsklasse: A (sehr leise) bis D (laut)

Was passiert mit alten Labels?
 – Während der Übergangszeit (bis Juli 2025): beide Labels erlaubt
 – Ab Juli 2025: nur noch das neue Label zulässig
– Abverkauf alter Geräte mit altem Label nur noch bis März 2026, sofern kein neues Label verfügbar ist

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