Das müssen Sie wissen

Luxemburg führt am Donnerstag Echtzeitüberweisungen ein – mit Empfänger-Check

Online-Banking wird schneller – und sicherer. Sofortüberweisungen und Empfänger-Überprüfung machen es möglich. Wir haben zusammengefasst, was Sie wissen müssen.

Durch die Einführung von Sofortüberweisungen kann Geld innerhalb von Sekunden verschickt werden

Durch die Einführung von Sofortüberweisungen kann Geld innerhalb von Sekunden verschickt werden Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa

Schnelleres Online-Banking – und auch noch sicherer? Was sich in Zeiten von ständigen Betrugsversuchen wie ein Widerspruch anhört, soll ab Donnerstag im Großherzogtum Realität werden. Denn Luxemburgs Banken führen am 9. Oktober Sofortüberweisungen und die Überprüfung des Zahlungsempfängers ein. Die Bankenvereinigung ABBL erinnert in einer Pressemitteilung an alles, was man darüber wissen muss.

Durch die Einführung von Sofortüberweisungen kann Geld innerhalb von Sekunden verschickt werden – rund um die Uhr. Tagelanges Warten auf eine Überweisung gehört damit der Vergangenheit an. Damit können etwa Schulden sofort zurückgezahlt, Notfallüberweisungen augenblicklich getätigt und Verzugsgebühren vermieden werden.

Banken müssen in Europa seit dem 9. Januar sicherstellen, dass sie Sofortüberweisungen empfangen können. Und ab dem 9. Oktober müssen sie auch in der Lage sein, diese zu tätigen. Die Gebühren dürfen dafür nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Davor war es in der Bankenbranche üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise abzuarbeiten, wie die Deutsche Presseagentur schreibt. Auch Aufträge, die Kunden online einstellten, wurden in der Regel erst mit Zeitverzug ausgeführt. Mit den Echtzeitüberweisen soll das Geld jetzt binnen zehn Sekunden von einem Konto auf das andere Konto übertragen werden.

Damit das Geld nicht innerhalb kürzester Zeit auf einem Konto landet, wo es nicht hin soll, wird ein weiteres neues Feature eingeführt: die Empfängerüberprüfung. Dadurch wird automatisch überprüft, ob der Name des Empfängers mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Ist dies der Fall, kriegt der Nutzer eine entsprechende Meldung. Stimmen die Daten aber nicht überein, gibt es mehrere Möglichkeiten. Falls es sich um eine teilweise Übereinstimmung handelt, wird ein Namensvorschlag angezeigt. Gibt es keine Ähnlichkeit, erscheint eine Warnmeldung. Der Eintrag kann dann geändert werden. Soll die Überweisung trotz Fehlermeldung raus, geht das auch. Aber auf eigene Gefahr.

Um Fehlermeldungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist es laut ABBL empfehlenswert, für Überweisungen den Namen zu verwenden, der auf dem Bankidentitätsnachweis des Kontos angegeben ist – und falls nicht möglich, den Namen neben der IBAN auf der Rechnung nehmen. Außerdem könne man jetzt schon die Namen auf der Liste der registrierten Kontakte durchgehen und die Namen überprüfen. Bestehende Daueraufträge sind übrigens nicht von der Änderung betroffen. Nur falls eine Änderung vorgenommen wird, greift die neue Überprüfung. (dr)

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