Unlauterer Wettbewerb

EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete

Um gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen, erhebt die EU ab Juli eine Gebühr von drei Euro auf Waren im Wert von weniger als 150 Euro. Betroffen sind vor allem Billighändler wie Temu und Shein. 

Wer viel Kleinkram bestellt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen

Wer viel Kleinkram bestellt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen Symbolfoto: Freepik

Ab Juli wird auf Waren im Wert von weniger als 150 Euro, die in die EU geschickt werden, eine Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro erhoben. Darauf einigten sich am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure sprach von einem „großen Erfolg für die Europäische Union“.

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