Hilfen für Unternehmen

Die Covid-Kurzarbeit geht ihrem Ende entgegen 

Eine der wichtigsten – wenn nicht die wichtigste – Covid-Unterstützungsmaßnahme für Unternehmen, die die luxemburgische Regierung im Laufe des letzten Jahres eingeführt hatte, waren Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit. Ab Ende Juni soll diese Maßnahme nun auslaufen. 

Ab dem 1. Juli 2021 gelten für Kurzarbeit wieder die „normalen“ Bestimmungen des Arbeitsgesetzes

Ab dem 1. Juli 2021 gelten für Kurzarbeit wieder die „normalen“ Bestimmungen des Arbeitsgesetzes Foto: AFP/Thomas Kienzle

Um zu verhindern, dass auf die gesundheitliche Krise, die zur Wirtschaftskrise wird, eine soziale Krise folgt, wurden gleich zu Beginn des Corona-Stillstands, Mitte März 2020, Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit eingeführt. Der Bedarf war gewaltig: In den Monaten März und April 2020 waren die Anträge von jeweils mehr als 11.200 Unternehmen genehmigt worden. Mehr als 130.000 Menschen (berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen) waren damals in Kurzarbeit.

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