Affäre Sarah De Nutte

Ehrentribunal hat Urteil gesprochen: Düdelingens Einspruch abgewiesen

Das Ehrentribunal hat im Fall Sarah De Nutte seine Entscheidung gefällt: Demnach ist der Einspruch des DT Düdelingen zulässig – der Einspruch wird jedoch als unbegründet abgewiesen. Es bleibt also beim „öffentlichen Verweis“ der Tischtennis-Spielerin. 

Es bleibt beim öffentlichen Verweis für Sarah De Nutte

Es bleibt beim öffentlichen Verweis für Sarah De Nutte Foto: Editpress/Luis Mangorrinha

Am 20. Januar wurde in der „Maison des Sports“ das Ehrentribunal im Fall Sarah De Nutte berufen. Zur Erinnerung: Nachdem die Tischtennisspielerin den nationalen Verband nach Olympia öffentlich kritisiert hatte, sprach der Verband De Nutte einen „öffentlichen Verweis“ aus. Ihr Verein, der DT Düdelingen, legte wegen eines Formfehlers Protest ein. Der ganze Fall landete schließlich vor dem Ehrentribunal. 

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