Formfehler löst das Problem

Basketballverein Vibball hat kein Recht auf Transferentschädigungen

Das FLBB-Verbandsgericht hatte am vergangenen Donnerstag leichtes Spiel. Wegen eines Formfehlers hat der Basketballverein Vibball kein Recht auf Transferentschädigungen.

Basketballverein Vibball hat kein Recht auf Transferentschädigungen

Foto: Editpress/Gerry Schmit

Über 18.000 Euro an Transferkosten (bzw. Ausbildungsentschädigungen) standen zur Debatte. Nachdem der Verein Vibball Echternach seine Aktivitäten gestoppt hatte (das Tageblatt berichtete ausführlich) und ein Großteil der Kinder von den East Side Pirates aufgenommen wurde, sollte das Verbandsgericht des nationalen Basketballverbandes FLBB entscheiden, ob der abgebende Verein das Recht auf diese Summe habe.

So weit kam es jedoch nicht. Das Verbandsgericht wurde nämlich auf einen Formfehler aufmerksam. Wird ein Transfer eines Spielers einem Verein per eingeschriebenem Brief zugeschickt, muss dieser in Form einer Rechnung dem anderen Verein antworten. Passiert dies nicht in einem gewissen Zeitrahmen, verfallen die Forderungen.

In diesem Fall gab es ein solches Versäumnis. Das FLBB-Verbandsgericht konnte es demnach verhindern, zum Buhmann zu werden. Denn rechtlich gesehen hat Vibball als Mitglied der FLBB weiterhin das Recht auf Transferentschädigungen. Ob das fair oder moralisch korrekt gewesen wäre, ist eine andere Frage. Diese musste das Verbandsgericht zu ihrem Glück nicht beantworten. (del)

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