Neuer Gesetzentwurf

Luxemburger Richter und Staatsanwälte fordern weiterhin Maskenpflicht im Gerichtssaal

Die Maskenpflicht und der Mindestabstand von zwei Metern soll in den Luxemburger Gerichtssälen nicht mehr obligatorisch sein. Die Vereinigung der Luxemburger Richter und Staatsanwälte ist nicht mit diesem neuen Covid-19-Gesetzentwurf einverstanden.

Luxemburger Richter und Staatsanwälte fordern weiterhin Maskenpflicht im Gerichtssaal

Archivfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Das Gesetz vom 17. Juli 2020 zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sieht vor, dass bei Versammlungen von zehn bis 100 Menschen Masken getragen und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Ein neuer Gesetzentwurf vom 29. Oktober soll diesen Text um einen weiteren Abschnitt erweitern und Ausnahmeregeln für die Luxemburger Gerichtssäle einführen: Der Mindestabstand von zwei Metern und die Maskenpflicht für Personen, die während einer Verhandlung sprechen, sollen nicht mehr obligatorisch sein.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Bilaterale Vorgespräche

Premier Frieden: Tagesordnung soll bis Ende der Woche feststehen

;