Neuer Gesetzentwurf
Luxemburger Richter und Staatsanwälte fordern weiterhin Maskenpflicht im Gerichtssaal
Die Maskenpflicht und der Mindestabstand von zwei Metern soll in den Luxemburger Gerichtssälen nicht mehr obligatorisch sein. Die Vereinigung der Luxemburger Richter und Staatsanwälte ist nicht mit diesem neuen Covid-19-Gesetzentwurf einverstanden.
Archivfoto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Das Gesetz vom 17. Juli 2020 zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sieht vor, dass bei Versammlungen von zehn bis 100 Menschen Masken getragen und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss. Ein neuer Gesetzentwurf vom 29. Oktober soll diesen Text um einen weiteren Abschnitt erweitern und Ausnahmeregeln für die Luxemburger Gerichtssäle einführen: Der Mindestabstand von zwei Metern und die Maskenpflicht für Personen, die während einer Verhandlung sprechen, sollen nicht mehr obligatorisch sein.