„Congé pour raisons familiales“
Kind in Quarantäne: So beantragt man den Sonderurlaub
Kinder kommen in Quarantäne oder werden isoliert. Es kann jeden treffen und es kann sehr kurzfristig passieren. Was aber tun, wenn beide Eltern arbeiten müssen und Fremdbetreuung aufgrund der Isolierung oder Quarantäne nicht mehr möglich ist? In diesen beiden Fällen können Eltern von einem Sonderurlaub profitieren. Eine Anleitung.
Eine Maske liegt im Bücherregal. Ein Kind, das in Quarantäne gesetzt wird, muss zu Hause betreut werden können. Deshalb wurde für zwei bestimmte Fälle ein zusätzlicher Sonderurlaub vorgesehen. Foto: dpa/Marijan Murat
Nach der verwirrenden Pressekonferenz der Minister für Gesundheit, Paulette Lenert, und für Bildung, Claude Meisch, über die De-facto-Abschaffung der sogenannten partiellen Quarantäne gibt es immer noch einige Unklarheiten. Eine davon betrifft den Sonderurlaub „Congé pour raisons familiales“, der beantragt werden kann, wenn sich ein Kind in Isolation oder Quarantäne befindet.