Staatsrat

Gesetzestext zur Kostenübernahme von Psychotherapie nicht vereinbar mit Verfassung

Der Staatsrat hat das großherzogliche Reglement, das die Kostenübernahme bei Psychotherapien regeln soll, am Dienstagnachmittag für nicht verfassungskonform erklärt. Der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen, scheint trotzdem an seinen Plänen festhalten zu wollen.

Claude Haagen will seine Pläne trotz verfassungsrechtlicher Bedenken fortführen

Claude Haagen will seine Pläne trotz verfassungsrechtlicher Bedenken fortführen Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Kostenübernahme von Psychotherapien hat laut Staatsrat keine verfassungsrechtliche Basis. Das schrieb der Staatsrat am Dienstag im entsprechenden Gutachten. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Gesundheitskasse und dem Dachverband der Psychotherapeuten (Fapsylux) anhand eines Mediationsverfahrens fehlgeschlagen waren, hatte der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen (LSAP), angekündigt, „Verantwortung zu übernehmen“. Mitte Dezember hatte er dem Regierungsrat einen Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung vorgelegt, der noch am selben Tag verabschiedet wurde. Darin hatte er den Tarif für die Kostenübernahme einer 50- bis 60-minütigen Psychotherapiesitzung auf 144 Euro festgelegt. Der Staatsrat hat sich diese großherzogliche Verordnung nun genauer angeschaut und festgestellt, dass der Text keine gesetzliche Basis hat und somit nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

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