Parlament
Covid-Maßnahmen gelten bis Ende des Jahres
Vor Beginn der nächsten Kammersession, die am 13. Oktober mit der Rede des Staatsministers zur Lage des Landes eingeläutet wird, traf sich das Parlament am Dienstag, um die vierte Auflage des Gesetzes zu den Covid-Maßnahmen zu verabschieden. Leichte Veränderungen wurden dabei vorgenommen, etwa die Quarantäne-Zeit oder Schutzmasken betreffend, vor allem wurden die Maßnahmen aber bis Ende des Jahres verlängert.
Auch wenn sie nicht an den Rückspiegel darf – die Mund und Nase bedeckende Maske gilt gesetzlich als Schutzmittel gegen Covid, der Schutz aus Plexiglas hingegen wurde nun disqualifiziert Foto: Frank Goebel
Wie wir bereits ausführlich berichteten, wird u.a. die Isolationsdauer von infizierten Personen von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die Fluggesellschaften werden künftig die Fluggastdaten an die Gesundheitsbehörde weiterleiten und die Daten sollen drei Monate nach ihrer Erhebung anonymisiert werden. Vor den Debatten zum Covid-Gesetz wollten Martine Hansen (CSV) und Fernand Kartheiser (ADR) im Rahmen einer Dringlichkeitsanfrage Informationen zum Rückzug des griechischen Joghurt-Produzenten Fage von ihrem Projekt zum Bau einer Fabrik in Luxemburg.