Silvester 2020
Ausgangssperre: Ausnahme nur per Gesetzesänderung möglich
Bei einer temporären Aufhebung der Ausgangssperre an Silvester müsste die Abgeordnetenkammer zuerst für eine Gesetzesänderung stimmen. Bis jetzt hat die Regierung allerdings keine Ausnahmeregelung angekündigt. Wer zu Hause ins neue Jahr feiern will, muss sich also an bestimmte Regeln halten. Ein Überblick.
Dieses Jahr darf man um Mitternacht kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen anzünden Symbolfoto: Thomas Frey/dpa
Die Regierung hat Ende Oktober ein Ausgehverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr eingeführt. Diese Ausgangssperre gilt auch für die diesjährige Silvesternacht – eine Ausnahme wurde bis jetzt nicht angekündigt. Würde die Regierung sich allerdings für eine Ausnahmeregelung entscheiden, seien zuerst weitere rechtliche Schritte notwendig. Das sagt ein Sprecher des Justizministeriums dem Tageblatt gegenüber. „Falls eine Ausnahmeregelung nötig ist, muss der momentane Gesetzestext geändert und dann von der Abgeordnetenkammer gestimmt werden.“ Nach den momentanen Regeln muss jede Person um 23.00 Uhr wieder bei sich zu Hause sein.