Droit de réponse
Rufmord im Gewand eines Leitartikels oder die Anatomie einer medialen Vorverurteilung
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Die sogenannte RTL-Lunghi-Affäre begann am 13. September 2016 mit einem Interview der RTL-Sendung „Den Nol op de Kapp“. Während dieses Interviews griff der damalige Mudam-Generaldirektor Enrico Lunghi die Journalistin Sophie Schram tätlich an und fügte ihr körperlichen Schaden zu. In der Folge wurde den Nol-Journalisten vorgeworfen, ihre Reportage über den Mudam-Vorfall manipuliert und Enrico Lunghi diffamiert zu haben. Erst das rechtskräftige Urteil der „Cour d’appel“ vom 3. Juni 2026 hat sämtliche Anschuldigungen vollständig und unmissverständlich widerlegt.
Gerade deshalb erscheint der Leitartikel „Abus de pouvoir“ im Tageblatt vom 26. November 2016 des damaligen Direktors Alvin Sold heute als ein besonders aufschlussreiches Dokument publizistischer Vorverurteilung. Mit kategorischen Formulierungen erhob er schwerwiegende und rufschädigende Anschuldigungen gegen die RTL-Journalisten und den damaligen RTL-CEO. Von „Manipulation“, „verfälschter Darstellung“, „Lügenpresse“, einem „Verstoß gegen alle ethischen und beruflichen Regeln des Journalismus“ sowie einer „Missachtung des Lastenheftes“ war die Rede.