Editorial
Jungfräulichkeit muss eine Sache der Justiz und nicht der Medizin sein
Jungfräulichkeitsbescheinigungen sind eine merkwürdige Praxis und bringen die Betroffenen zur Verzweiflung Foto: dpa/Nicolas Armer
Es gibt Sachen, die es eigentlich nicht geben dürfte. Nicht nur in Luxemburg, sondern auch sonst nirgendwo auf diesem Planeten. Die Jungfräulichkeitsbescheinigung oder, im Französischen, „Certificat de virginité“ gehört dazu.